Streik in Tierarztpraxen / Berufsbild „Tiermedizinische Fachangestellte“
Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen ruft der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) auf Grundlage der Streikrichtlinien alle Tiermedizinischen Fachangestellten, die in Tierarztpraxen und Tierkliniken tätig sind, zu einem ganztägigen bundesweiten Streik am 21. Februar 2025 auf.
Dieser Aufruf richtet sich auch an Beschäftigte in den Tierarztpraxen und Tierkliniken, die im Berufsbild der Tiermedizinischen Fachangestellten arbeiten, sowie an Auszubildende in diesem Beruf. Als gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten fordert der vmf:
● plus 12,5 Prozent beim Gehalt oder mindestens 300 Euro für eine Laufzeit vom 01.10.24 bis 31.12.25
● eine weitere Tätigkeitsgruppe für TFA, die anerkannte oder geregelte Fortbildungen von mindestens 300 Stunden absolviert haben
● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 900,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, auf 1.000,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1.100,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr
● Verbesserungen bei der Bewertung und Vergütung der Arbeitszeit im Bereitschafts dienst und bei der Rufbereitschaft
● Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung i. d. H. von 50 Prozent ab dem 1. Berufsjahr, sowie ein Anspruch auf Urlaubsgeld für Auszubildende
Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hat am 14. November 2024 beschlossen, alle bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen von Juli bis Oktober 2024 zu verwerfen und die Verhandlungen nicht mehr fortzusetzen. Lediglich rechtlich notwendige Änderungen im Manteltarifvertrag sollen noch vorgenommen werden.
Damit koppelt der bpt die TFA – trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklungen in der Branche – von jeglicher Gehaltserhöhung ab. TFA bleiben mit einem Einstiegsgehalt von 14,01 Euro als hochqualifizierte Fachkräfte im unteren Entgeltbereich abgehängt. Der Abstand zum ge setzlichen Mindestlohn beträgt nur noch 1,19 Euro pro Stunde. Die Ausbildungsvergütung für TFA beträgt durchschnittlich 870 Euro und liegt mehr als 18 Prozent unter den durchschnitt lichen tariflichen Ausbildungsvergütungen.
Wichtiger Hinweis an alle Teilnehmenden am Streik:
Wenn Sie am Freitag, dem 21. Februar 2025, Ihre Arbeit nieder legen, verweisen Sie die Arbeitgeberseite auf diesen Streikaufruf. Damit zeigen Sie ihr deutlich, dass Sie dem gewerkschaftlichen Streikaufruf folgen wollen und die Verweigerung der Arbeitsleistung nicht aus anderen Gründen erfolgt.
Organisatorische Hinweise
Jede bzw. jeder TFA kann an dem Streik teilnehmen und dies der Arbeitgeberseite deutlich machen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Sie können auch vor der Praxis bzw. Klinik oder an einem anderen Ort Ihre Solidarität zeigen. Auch im Homeoffice kann die Arbeit niederge legt werden.
Als vmf-Mitglied zeigen Sie bitte unbedingt Ihre Streikteilnahme in dem entsprechenden An meldetool an, denn der Antrag auf Streikunterstützung ist an die Anmeldung der Teilnahme am Streik gekoppelt.
Die Notfallversorgung muss gesichert werden. Die Entscheidung, in welcher Form und ob Termine abgesagt bzw. verschoben werden und ob der Betrieb an dem Tag geschlossen wird, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Wenn die Notfall versorgung nur mit den TFA aufrechterhalten werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Not dienstvereinbarung mit uns als Gewerkschaft für die TFA in der Praxis oder Klinik zu treffen.
Zentrale Kundgebung
Am 21. Februar 2025 wird zudem eine zentrale Kundgebung stattfinden. Weitere Angaben zu Ort und Zeit folgen.
Über Einzelheiten und das Anmeldetool informieren wir auf unserer Aktions seite: www.vmf-online.de/tfa-streik