SuedLink: „Wir leisten weiterhin Widerstand“

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt heute (16. Mai) den Thüringer Eilantrag gegen die umstrittene Stromtrasse SuedLink ab. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sei eine unselbstständige Zwischenentscheidung, die nicht selbständig angegriffen werden könne, so die Richter.

Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller sagt dazu:

Das Gericht hat nun nicht etwa die Argumente Thüringens entkräftet sondern einzig und allein festgestellt, dass diese derzeit noch nicht gerichtlich überprüft werden können. Unsere Argumente bleiben bestehen. Wir werden weiterhin alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir bleiben bei unserem Widerstand. SuedLink hat sich für uns keinesfalls erledigt. Die für Ende 2019 erwartete Bundesfachplanungsentscheidung wird einer intensiven Prüfung unterzogen. Es kann nicht sein, dass Thüringen über die Maßen belastet wird. Vor allem die Missachtung des Gebots der Gradlinigkeit halte ich immer noch für klärungsbedürftig. Wir haben immer gesagt, dass wir mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht rechtliches Neuland betreten und die realistische Gefahr besteht, dass unser Antrag vom Gericht zurückgewiesen wird. Dennoch haben wir es als unsere Pflicht gesehen, möglichst frühzeitig mit aller Dringlichkeit auf die erkannten Fehler hinzuweisen und nichts unversucht zu lassen, die Bundesnetzagentur zu einer Korrektur innerhalb des Verfahrens zu bewegen.

Hintergrund

Am 21. Februar 2019 haben die für die SuedLink-Vorhaben zuständigen Vorhabenträger TenneT und TransnetBW Ihren aktualisierten Vorschlag zum Vorzugstrassenkorridor vorgestellt. Dafür wurden die möglichen Verläufe genauer geprüft. Im Ergebnis rücken die Vorhabenträger von dem bisher vorgeschlagenen Verlauf durch Nordwestthüringen ab und schlagen stattdessen einen alternativen Verlauf weiter westlich vor, der überwiegend Hessen betrifft. Im Bereich südlich von Eisenach bleiben die Vorhabenträger bei ihrem bisherigen Vorschlagskorridor‎ durch Südwestthüringen.

Die Vorhabenträger beabsichtigen, die Verfahrensunterlagen Mitte März 2019 bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Die Bundesnetzagentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und führt dann, wohl zwischen April und Juni 2019 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch. Im zweiten Halbjahr findet dann noch ein Erörterungstermin statt. Mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ist zum Jahresende 2019 zu rechnen.