Thüringen gibt sich eine Charta für Rad- und Fußverkehr

Im Rahmen der Thüringer Radverkehrskonferenz wird heute in Erfurt die „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ unterzeichnet, die dazu beitragen soll, die Weichen für die Zukunft der Mobilität in Thüringen zu stellen. Insgesamt 29 Akteure und Institutionen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und nicht zuletzt auch fünf Thüringer Ministerien sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, gehören zu den Unterzeichnern der Charta.

Die ′Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr′ ist ein Wertekanon, mit dem wir uns Gehör verschaffen wollen. Sie zeigt auf, dass wir für eine Verkehrswende, die jetzt beginnen muss, einstehen und wir so einen essentiellen Beitrag zum Schutz unseres Klimas und wertvoller Ressourcen leisten können. Die Charta setzt ein Zeichen für mehr Alltagsnormalität des Rad- und Fußverkehrs im Straßenbild und in unseren Köpfen, so Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij, die die Charta unterzeichnen wird. Mit 29 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern wird die Charta zu einem breiten Dialog beitragen und ermöglicht durch gemeinsame Wertvorstellungen und Ziele letztlich ein abgestimmtes, strategisches Vorgehen, fügt sie hinzu.

Zentrales Anliegen der Charta ist es, Rad- und Fußverkehr mit anderen Verkehrsarten gleichzustellen und als Bestandteil individueller Mobilität sowie zentrales Element der Verkehrspolitik in Thüringen zu etablieren. Den Zielen und Anliegen der Charta liegt zudem die „Vision Zero“ zugrunde. Hierdurch soll zu mehr Verkehrssicherheit beigetragen werden.

Ziel sind keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Dafür müssen wir ein sicheres Verkehrssystem schaffen. Denn laut Vision Zero handelt der Mensch im Straßenverkehrssystem immer wieder fehlerhaft. Deshalb müssen Infrastruktur und auch Verkehrsmittel so gestaltet werden, dass schwere Unfälle vermieden werden, sagt Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales.

Zentrale Bedeutung hat der Radverkehr auch für Nachhaltigkeit in der Mobilität, also den Klima- und Umweltschutz etwa durch die Verlagerung kurzer PKW-Fahrten auf das Fahrrad.

Natürlich muss das Gesamtangebot für die Menschen in der Stadt und auf dem Land stimmen. Wir brauchen mehr und sicherere Fahrradwege, die alle gerne nutzen. Das stärkt die Gesundheit der Radlerinnen und Radler und schont die Umwelt aller. Fahrräder sind rollende Klimaschützer. Bessere Bedingungen für den Radverkehr erhöhen überall die Lebensqualität, so Thüringens Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund.

Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist für die Unterzeichner:innen der „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ jedoch nicht nur als Beitrag zum Klima- und Umweltschutz bedeutend, sie wollen, dass gesunde Mobilität gleichgesetzt wird mit einem Mehr an Lebensqualität, Barrieren dafür abgebaut werden und Kinder und Jugendliche lernen, aktive Mobilität zu leben. Dafür gilt es, bestehende verhältnis- und verhaltenspräventive, gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Strukturen, Netzwerke, Prozesse, Projekte und Maßnahmen zu integrieren. Ein entsprechender Austausch der Verantwortlichen ist dafür erforderlich – beispielsweise in der Landesgesundheitskonferenz.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:

Maßnahmen für den Klimaschutz haben oftmals auch einen Zusatznutzen für die öffentliche Gesundheit. Verkehrskonzepte, die das Zufußgehen und Radfahren fördern, fördern gleichzeitig auch die Bewegung. Um diese Synergien auszuschöpfen, sollten klimaschützende und gesundheitsfördernde Elemente stets zusammen gedacht werden. Viele Menschen bevorzugen inzwischen Radfahren und öffentlichen Nahverkehr gegenüber dem Autofahren. Regelmäßiges Gehen, Joggen oder Radfahren mit moderater Intensität beugt beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und bestimmten Krebsarten vor. Und es schützt neben der Natur auch das psychische Wohlbefinden.

Mit den in den „Thüringer Charta für den Rad- und Fußverkehr“ festgeschriebenen gemeinsamen Leitlinien sollen schließlich die öffentliche Wahrnehmung erhöht und die Bedingungen für diese Formen der Mobilität verbessert werden.

Wir wollen die freie Verkehrsmittelwahl dabei nicht antasten, sondern ermöglichen. Das sage ich bewusst auch mit Blick auf den ländlichen Raum, in dem es uns noch besser gelingen muss, den Radverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu verknüpfen. Die Verkehrswende kann ohne den ländlichen Raum nicht gelingen, so Infrastrukturministerin Karawanskij bei der Unterzeichnung der Charta.

Anzeige

Die Beteiligung der kommunalen Ebene und vieler weiterer Akteur:innen ist also essentiell und so ist die Charta ein niederschwelliges Angebot zur Mitwirkung, bei dem finanzielle Handlungsspielräume und personelle Ressourcen der jeweiligen Unterzeichnenden respektiert werden. Jede Aktivität zählt, Freiwilligkeit und Motivation stehen im Vordergrund.

Als Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e. V. begrüßen wir die Unterzeichnung der Charta ausdrücklich. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein dar, um den Radverkehr zu verbessern und noch mehr Menschen für das Rad zu begeistern, betont Landrätin Petra Enders als Vorsitzende der AGFK und ermuntert, Städte und Gemeinden, sich der AG anzuschließen: Unter dem Dach der AGFK haben sich verschiedene Akteure zusammengefunden, um den Radverkehr in den Mittelpunkt zu stellen. Je mehr Kommunen und Landkreise sich hier zusammenschließen – aktuell sind es 11 Städte und 5 Landkreise – umso leichter können wir unser Ziel erreichen, Thüringen noch fahrradfreundlicher zu gestalten sowie landkreis- und kommunenübergreifende gemeinsame Projekte anzustoßen und Synergien zu entwickeln.

Hintergrund:
Die Initiative zur „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ ist im Rahmen des Arbeitskreises Thüringer Radverkehr entstanden und wurde insbesondere unter Mitwirkung des TMIL, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V. (AGFK) und des ADFC Thüringen erarbeitet.

Zu den 29 Unterzeichner:innen der Charta gehören neben dem TMIL:
• Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales,
• Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz,
• Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,
• Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,
• Gemeinde- und Städtebund Thüringen,
• Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e. V.,
• Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Thüringen (ADFC),
• Landesverkehrswacht Thüringen,
• Automobilclub Europa – Region Ost (ACE),
• Allgemeiner Deutscher Automobil-Club Hessen-Thüringen (ADAC),
• FUSS e. V.,
• Industrie- und Handelskammer Erfurt,
• Industrie- und Handelskammer Südthüringen,
• Thüringer Tourismus GmbH,
• Verband Thüringer Tourismusunternehmen e. V.,
• Thüringer Heilbäderverband e. V.,
• AOK Plus,
• Zukunftsfähiges Thüringen e. V.,
• Naturschutzbund Thüringen e. V.,
• Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat,
• Landessportbund Thüringen e. V.,
• Thüringer Radsportverband e. V.,
• Landesschülervertretung Thüringen,
• Konferenz Thüringer Studierendenschaften,
• Bauhaus Universität Weimar,
• Fachhochschule Erfurt,
• Hochschule Schmalkalden,
• Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar.

Auf den Internetseiten des TMIL sind alle wichtigen Informationen zur „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“, die Möglichkeiten zur Mitwirkung sowie Ansprechpartner:innen abrufbar. https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/verkehr-und-strassenbau/thueringer-charta-fuer-rad-und-fussverkehr

Handlungsrahmen der Landesregierung für die Entwicklung des Radverkehrs in Thüringen ist das „Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen 2.0“. Hier ist u. a. das Ziel formuliert, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 15% des Verkehrsaufkommens zu erhöhen. Baulastträger für die Radverkehrsinfrastruktur sind überwiegend die Kommunen, Land und Bund unterstützen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe vor allem durch Förderung und durch den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen. Im Mittelpunkt des „Radverkehrskonzeptes 2.0“ für Thüringen steht der Ausbau des Radroutennetzes, um die Fahrradinfrastruktur in der Fläche zu verbessern und Lücken zu schließen.

Aktuell läuft in diesem Zusammenhang unter Federführung des TMIL ein entsprechendes Projekt zur Weiterentwicklung des bestehenden, vor allem touristischen Radroutennetzes durch die Ergänzung eines Alltagsradroutennetzes mit Verbindungen zwischen den Zentralen Orten. Der Abschluss ist für 2023 vorgesehen, aktuell wird ein Netzentwurf mit den Kommunen abgestimmt.

In Thüringen ist das Fahrrad bereits eines der am häufigsten genutzten Verkehrsmittel. 74% der im Rahmen des „Fahrrad Monitor 2021“ Befragten gab an, das Rad regelmäßig, wenn auch vorwiegend in der Freizeit, zu nutzen.

Der Freistaat verfügt bereits über ein engmaschiges Netz gut ausgebauter Radwege. Das Radroutennetz umfasst gemäß dem Radroutenplaner Thüringen rund 3.400 km überregionale und regionale Themenrouten sowie rund 10.200 km lokale Radnetze. Mit Stichtag zum 1. Januar 2022 betrug die Länge der Radwege entlang der Bundesstraßen 360 km (24 % der Länge der Bundesstraßen insgesamt) und entlang der Landesstraßen 270 km (6,6 % der Länge der Landesstraßen insgesamt).

Seit 2015 wurden insgesamt rund 75 Mio. Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in den Ausbau und Erhalt der Radwege und in den Fußverkehr in Thüringen investiert. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

2015 – 2021
Finanzierung Radwege an Bundesstraßen 6,3 Mio. €
Finanzierung Radwege an Landesstraßen 11,3 Mio. €
Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur, Rad- und Gehwege 24,5 Mio. €
Förderung touristischer Radwege 28,0 Mio. €
Förderung multifunktionaler Wege 3,4 Mio. €
Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes 1,0 Mio. €
Summe 74,5 Mio. €
Durchschnitt/Jahr 10,6 Mio. €/Jahr