Thüringen setzt sich im Bundesrat erfolgreich für Tierheime ein

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat die Annahme eines Antrags des Freistaats Thüringen im Bundesrat begrüßt, der die finanzielle Situation der Tierheime in Deutschland verbessern soll.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: «Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes die Kostenübernahme für die Betreuung von aufgefundenen Tieren eindeutig rechtlich zu klären. Denn es kann nicht so bleiben, dass Tierheime und Tierschutzvereine auf hohen Kosten sitzen bleiben, nur weil unklar ist, ob ein Tier verloren gegangen oder entlaufen ist, ausgesetzt oder zurückgelassen wurde.»

Laut Thüringer Sozialministerin muss aufgrund von Artikel 20a des Grundgesetzes, worin den Tieren ausdrücklich ein besonderer Schutzstatus zugesprochen wird, endlich eine angemessene Lösung gefunden werden. «Wir brauchen dringend eindeutige und möglichst bundeseinheitliche Regelungen, damit die Tierheime und Tierschutzvereine ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können. Ich bin darum froh, dass eine so klare Ländermehrheit die Thüringer Initiative im Bundesrat unterstützt hat», sagte Heike Taubert.

Seit Jahren wird beklagt, dass immer mehr Tiere für immer längere Zeiträume in Tierheimen und Auffangstationen untergebracht werden müssen, weil sie verloren gegangen sind oder weil sich Tierhalter aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der Lage sehen, ihre Tiere weiterhin zu halten und angemessen zu versorgen. Immer wieder werden deshalb Tiere ausgesetzt oder zurückgelassen. Die derzeitigen Rechtsvorgaben sehen vor, dass einerseits die Fundbehörden für Fundtiere zuständig sind. Das beinhaltet eine Unterbringungspflicht von bis zu sechs Monaten Dauer. Üblicherweise stellen die Fundbehörden die ordnungsgemäße Unterbringung und Betreuung der Tiere nicht selbst sicher, sondern übergeben die Tiere zum Beispiel einem Tierheim und bezahlen für die Versorgung.

Andererseits wird von den Fundbehörden geltend gemacht, dass nicht alle aufgefundenen Tiere tatsächlich Fundtiere im Sinne verloren gegangener oder entlaufener Tiere sind, sondern dass es sich in vielen Fällen um ausgesetzte und zurückgelassene Tiere handelt, für die dann nicht die Fundbehörden, sondern möglicherweise die Tierschutzbehörden verantwortlich zu machen wären. Um langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, müssen deshalb eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Kosten für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen, entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen und anderweitig herrenlosen Tieren getroffen werden. Dabei ist auch eine Regelung erforderlich, wie mit Zweifelsfällen umzugehen ist.

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