Thüringen setzt sich im Bundesrat für Tierheime ein
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), wird in Berlin einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der die finanzielle Situation der Tierheime in Deutschland verbessern soll.
Sozialministerin Heike Taubert sagte: «Vielen Tierheimen geht es schlecht, weil häufig nicht geklärt werden kann, wer die Kosten für die Unterbringung der Tiere tragen muss. Zurzeit besteht eine unklare Rechtslage, weshalb die finanzielle Verantwortung häufig zwischen verschiedenen zuständigen Stellen hin- und hergeschoben wird. Das Ergebnis ist, dass die Tierschutzvereine, die Tierheime betreiben, auf hohen Kosten sitzen bleiben. Im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes muss uns eine deutliche Verbesserung für die Tierheime gelingen.»
Mit dem Antrag fordert der Freistaat Thüringen die Bundesregierung mithilfe der anderen Länder auf, eindeutige Regelungen zu schaffen. Laut Thüringer Sozialministerin muss vor dem Hintergrund von Artikel 20a des Grundgesetzes, worin den Tieren ausdrücklich ein besonderer Schutzstatus zugesprochen wird, endlich eine angemessene Lösung gefunden werden.
Seit Jahren wird beklagt, dass immer mehr Tiere für immer längere Zeiträume in Tierheimen und Auffangstationen untergebracht werden müssen, weil sie verloren gegangen sind oder weil sich Tierhalter aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der Lage sehen, ihre Tiere weiterhin zu halten und angemessen zu versorgen. Immer wieder werden deshalb Tiere ausgesetzt oder zurückgelassen. Die derzeitigen Rechtsvorgaben sehen vor, dass einerseits die Fundbehörden für Fundtiere zuständig sind. Das beinhaltet eine Unterbringungspflicht von bis zu sechs Monaten Dauer. Üblicherweise stellen die Fundbehörden die ordnungsgemäße Unterbringung und Betreuung der Tiere nicht selbst sicher, sondern übergeben die Tiere zum Beispiel einem Tierheim und bezahlen für die Versorgung.
Andererseits wird von den Fundbehörden geltend gemacht, dass nicht alle aufgefundenen Tiere tatsächlich Fundtiere im Sinne verloren gegangener oder entlaufener Tiere sind, sondern dass es sich in vielen Fällen um ausgesetzte und zurückgelassene Tiere handelt, für die dann nicht die Fundbehörden, sondern möglicherweise die Tierschutzbehörden verantwortlich zu machen wären. Um langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, müssen deshalb eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Kosten für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen, entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen und anderweitig herrenlosen Tieren getroffen werden. Dabei ist auch eine Regelung erforderlich, wie mit Zweifelsfällen umzugehen ist.