Thüringer Ackerland wird überwiegend für den Getreideanbau genutzt

Die Thüringer Landwirte bestellten nach dem vorläufigen Ergebnis der Bodennutzungshaupterhebung im Jahr 2010 auf 62 Prozent der 612800 Hektar (ha) umfassenden Ackerfläche Getreide. Damit stehen nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik zur diesjährigen Ernte 378100 Hektar Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Körnermais und Corn-Cob-Mix) im Feld.

Auf 228200 Hektar bzw. 60 Prozent der Getreidefläche reift Winterweizen heran.
Auf mehr als einem Viertel (27 Prozent) der Getreidefläche steht Gerste. Die Anbaufläche für Wintergerste, mit deren Ernte bereits begonnen wurde, beträgt 67300 Hektar.
Mit Sommergerste, die vorwiegend als Braugerste Verwendung findet, wurden 35100 Hektar bestellt.

Der Anbau von Ölfrüchten nimmt mit einer Fläche von 122500 Hektar ein Fünftel des Ackerlandes ein. Die dominierende Ölfrucht ist mit 120100 Hektar Anbaufläche der Winterraps.
Sonnenblumen blühen auf fast 1000 Hektar.

Auf 10400 Hektar Ackerfläche stehen Hackfrüchte.
Mehr als drei Viertel dieser Anbaufläche (8000 Hektar) werden für den Zuckerrübenanbau genutzt.
Auf 2100 Hektar wurden im Frühjahr Kartoffeln gelegt.

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Hülsenfrüchte reifen auf 11500 Hektar heran, darunter 8400 Hektar Futtererbsen, 2600 Hektar Ackerbohnen und 400 Hektar Süßlupinen.

Der Anbau von Pflanzen zur Grünernte nimmt mit einer Anbaufläche von 82100 Hektar 13 Prozent des Thüringer Ackerlandes ein. Auf 49200 Hektar steht Silomais, der auch zunehmend als Biomasse zur Gewinnung von regenerativen Energien genutzt wird.
Weiterhin steht auf 10700 Hektar Ackergras, auf 14100 Hektar wachsen Leguminosen zur Grünernte heran und 2500 Hektar wurden mit der Absicht, es bereits grün zu ernten, mit Getreide bestellt.

2900 Hektar sind Brache einschließlich zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen (Betriebsprämien) stillgelegter Flächen bzw. freiwillig aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen (ohne Anbau von nachwachsenden Rohstoffen).

Durch eine Neufassung des Agrarstatistikgesetzes wurde der Berichtskreis für die Bodennutzungshaupterhebung neu festgelegt. Danach werden ab 2010 nur noch Betriebe, die über mindestens 5 Hektar (bis 2009: 2 Hektar) landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen von Sonderkulturen verfügen, befragt. Dies führt zu einer Entlastung besonders der kleineren landwirtschaftlichen Betriebe.
Ein Vergleich der Ergebnisse mit der Vorerhebung ist nur eingeschränkt möglich.