Thüringer Verkehrsgewerbe mit neuem Rahmenvertrag für Krankenbeförderungen mit der DAK

Geschäftsführer Martin Kammer: Flickenteppich ist Vergangenheit, leistungsgerechte Vergütung für alle!

Die DAK und der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. haben nach sieben Jahren wieder einen Rahmenvertrag für Krankenbeförderungen abgeschlossen.

DAK-Patienten bekommen den gewohnten Service wie bisher, für das Thüringer Verkehrsgewerbe dagegen ist der Vertrag ein Meilenstein! Denn dieser verspricht den Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmen eine leistungsgerechte Vergütung, sagte Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V.. Er fügte hinzu: Dies war bisher ein absoluter Flickenteppich in Thüringen. Fast jeder Unternehmer hatte unterschiedliche Vergütungsmodelle.

Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020. Damit hat der LTV mit allen in Thüringen operierenden Krankenkassen, Ersatzkassen, Kassenverbänden, Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften insgesamt drei Rahmenverträge für die Krankenbeförderungen.

Der DAK-Rahmenvertrag sieht den hundertprozentigen Einbezug des schon bestehenden vdek & Co. Rahmenvertrages vor. Das bedeutet, wenn ein Unternehmer seine Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag bei der DAK abgegeben hat, dann kann er zu den gleichen Konditionen seine Krankenbeförderungen wie beim vdek & Co Rahmenvertrag abrechnen.

Aus diesem Rahmenvertrag war die DAK 2013 ausgestiegen. Martin Kammer:

Wir sind sehr zufrieden mit den ausgehandelten Rahmenvertrag und freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der DAK.

Anzeige
Anzeige