Trainingsbetrieb für Nachwuchs wieder möglich

Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 vom 7. November 2020 beinhaltete u.a.: Der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll ab kommender Woche wieder möglich sein.

Nun sind die Kommunen, in deren Verantwortung die Sportstätten liegen, die örtlichen Gesundheitsämter und die Vereine gefordert. Ganz klar, die Hygienvorschriften sind strikt einzuhalten.

Th. Levknecht

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