TÜV Thüringen verhindert, dass der Virenkiller zur Gefahr für den Menschen wird

UV-C-Strahlung: In der aktuellen Corona Krise setzen viele Arbeitgeber auf desinfizierende Maßnahmen am Arbeitsplatz. Vor allem in Laboren oder Betrieben von Lebensmittelherstellern werden dafür unter anderem UV-C-Niederdruckstrahler eingesetzt, die Bakterien und Viren abtöten können. Künstlich erzeugte UV-C-Strahlung kann zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen verwendet werden, sie schadet bei zu hoher Dosierung allerdings auch dem menschlichen Organismus: Die Strahlung ist krebserregend und kann schon nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich für Augen und Haut sein.

Aus diesem Grund darf die Strahlungsbelastung am Arbeitsplatz feste Grenzwerte einer Tagesdosis nach Richtlinie 2006/25/EG nicht überschreiten. Das Kalibrierlabor und die Abteilung Arbeitssicherheit des TÜV Thüringen messen und bewerten die UV-C Belastung am Arbeitsplatz und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung mit ausgewiesener maximaler Expositionsdauer. Dadurch verbessern wir die Sicherheit am Arbeitsplatz und schützen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern schaffen auch im Zusammenhang mit dem Einsatz von UV-C-Strahlern Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

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