TÜV: Wegen Corona-Pandemie mehr Kulanz bei versäumter Hauptuntersuchung

Wer aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hat, zeitnah einen Termin für die nächste Hauptuntersuchung zu bekommen, kann jetzt auf die Geduld des Gesetzgebers setzen. Bisher hatte man nach Ablauf der Gültigkeit der TÜV-Plakette bis zu zwei Monate Zeit, die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nachzuholen.

Diese Frist haben wir nun gelockert, erklärte Susanna Karawanskij, Staatssekretärin für Verkehr im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wir reagieren damit auf die besonderen Herausforderungen, die wir alle durch die Corona-Pandemie zu bewältigen haben, und verschaffen so den betroffenen Fahrzeughaltern ein bisschen Luft für die Terminfindung.

Vorübergehend wird allen Fahrzeughaltern eine größere Kulanz gewährt. Ist die sogenannte TÜV-Plakette abgelaufen, bekommen Halter nun vier statt der bisher üblichen zwei Monate Zeit, die Hauptuntersuchung (HU) nachträglich durchführen zu lassen. Erst wenn diese überschritten sind, wird eine versäumte HU künftig geahndet.

Allerdings gelten dabei klare Bedingungen: Die Regelung greift nur dann, wenn es aufgrund der Corona-Pandemie bei den Werkstätten und Kraftfahrzeug-Prüfinstitutionen zu starken Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die Hauptuntersuchungen kommt, es also an Personal bzw. Terminen mangelt oder die Hygiene- und Abstandsregeln zu anderen Abläufen und Terminvergaben in den Werkstätten und Prüfinstitutionen führen.

Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut und darf – auch in Krisenzeiten – nicht ohne Not zurückstehen. Die Regelung zu mehr Kulanz befreit daher nicht von der grundsätzlichen Verpflichtung, die fällige HU oder Sicherheitsprüfung fristgerecht, wie auf der Plakette angegeben, durchführen zu lassen, stellt Staatssekretärin Karawanskij klar.

Die Ausweitung der Frist für das Nachholen einer versäumten HU ist Ergebnis einer bundesweiten Abstimmung, an deren Umsetzung sich auch Thüringen beteiligt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte mögliche Handlungsoptionen für die Technischen Überwachungen bekannt gegeben und den Ländern empfohlen, diesen zu folgen. Mit einer Allgemeinverfügung hat das Thüringer Landesverwaltungsamt hat diese Empfehlungen nun umgesetzt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Die Polizei ist entsprechend sensibilisiert.

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