Überarbeitetes Landesprogramm – Waldbesitzer*innen werden entlastet

Mit dem 24.11.2020 tritt die überarbeitete Fassung des Thüringer Landesprogramms zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald in Kraft. Kernanliegen der Überarbeitung war, den Bearbeitungsaufwand aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben zu verringern.

Zudem wurde der Wunsch vieler Waldbesitzer*innen aufgegriffen und eine Fördermöglichkeit für die forstfachliche Vorbereitung, Leitung und Koordination der Vorhaben durch forstliche Dienstleister auf den geschädigten Waldflächen geschaffen. Wir nutzen alle bestehenden Vereinfachungsmöglichkeiten, um die Waldbesitzer*innen zu entlasten, so Minister Benjamin-Immanuel Hoff.

Indem das Notifizierungsverfahren des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft bei der Europäischen Kommission erfolgreich abgeschlossen wurde, ergeben sich für Waldbesitzer*innen zwei enorme Vorteile. Zum einen entfallen die bisherigen, aus der sogenannten „De-minimis“-Verordnung resultierenden, erhöhten formalen Anforderungen im Antragsverfahren. Zum anderen gilt die De-minimis-Beschränkung für die Zuschusshöhe auf 200.000 Euro in drei Kalenderjahren nicht mehr.

Das Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald ergänzt die bestehenden forstlichen Förderprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK). Im Landesprogramm besonders stark nachgefragt sind insbesondere zwei Fördermöglichkeiten: Zum einen sind dies Maßnahmen, um akute Gefahrensituationen, die als Folge der Extremwetterereignisse durch abgestorbene Bäume entstehen, abzuwehren. Zum anderen werden aktiv waldbewirtschaftende Kommunen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse durch Zuschüsse für Personal, das zur Bewältigung der Extremwetterereignisse tätig ist, unterstützt.

Für das Jahr 2020 wurden im Landesprogramm insgesamt Fördermittel in Höhe von 2,7 Mio. Euro bewilligt. Die in der vormaligen Fassung des Thüringer Landesprogramms zu beachtenden „De-minimis“-Bestimmungen, die auch bei anderen forstlichen Fördermaßnahmen relevant sind, hatten besonders bei Kommunen und größeren Waldbesitzern den Fördermittelabruf limitiert und bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu deutlichem Mehraufwand im Förderverfahren geführt. Mit der nun veröffentlichen Fassung wurden diese formalen Erschwernisse beseitigt.

Die neu gefassten Antragsformulare stehen auf der Website der Landesforstanstalt (https://www.thueringenforst.de/taetigkeitsbereiche-produkte/dienstleistungen/fuer-waldbesitzer/forstfoerderung/) zum Download bereit.

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