Überholen – Aber bitte mit Abstand!

Das Thema Sicherheitsabstand ist für viele seit dem Jahr 2020 selbstverständlich geworden. Was für die Bekämpfung der Pandemie selbstverständlich geworden ist, gilt beim Überholen von Radfahrenden schon lange.

Mit der Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist dieser Sicherheitsabstand beim Überholvorgang von Kraftfahrzeugführenden zu Radfahrenden in der StVO §5 Abs. 4 noch einmal deutlicher festgeschrieben worden, darin heißt es: „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.“

Das es nun einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer und Fußgängern gibt, gegrüßt die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V., kurz AGFK-TH sehr. Der Verein engagiert sich nämlich für die Stärkung des Alltagsradverkehrs in Thüringen und die Verkehrssicherheit. Um den Radverkehr in Thüringen noch attraktiver und sicherer zu gestalten, entstand auch im Zuge der Novellierung der StVO die besondere Aufkleber-Aktion. Um die Verkehrsteilnehmer/innen daran zu erinnern, den Sicherheitsabstand zu Radfahrenden im Straßenverkehr einzuhalten, wurden auffällige Aufkleber erarbeitet. Die ersten Exemplare strahlen bereits auf den kommunalen Fuhrparkwagen der AGFK-TH- Mitglieder und es werden immer mehr.

Städtische Autos mit Aufklebern, die an Seitenabstand zu Radfahrern erinnern
Damit Auto- und Lkw-Fahrende an den ausreichenden Seitenabstand erinnert werden, werben auch in Eisenach inzwischen fast alle städtischen Fahrzeuge mit den auffälligen Aufklebern, die für den Seitenabstand von 1,50 Metern erinnern und werben. Das Foto zeigt wie das erste städtische Fahrzeug der Stadt Eisenach einen Aufkleber „aufgedrückt“ bekommt. Da Radfahrende aufgrund der räumlichen Voraussetzungen, der zunehmenden Geschwindigkeiten im Radverkehr, Zunahme von Lastenrädern und nicht zuletzt zum Schutz der Fußgänger immer häufiger auf der Fahrbahn geführt werden, wird die gegenseitige Rücksichtnahme immer wichtiger. Ein ausreichender Sicherheitsabstand, in der Stadt von mindestens 1,50 Metern stellt dabei einen wichtigen Sicherheitsgewinn dar.

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