Umfangreiche Datensätze aus der Schweiz liegen vor

Durch den Ankauf einer CD mit Daten von verschiedenen Schweizer Banken und Versicherungen, den das Land Niedersachsen getätigt hat, wurden dem Freistaat Thüringen zahlreiche Datensätze übermittelt. Diese stehen im Zusammenhang mit Bank- oder Versicherungsgeschäften, die Thüringerinnen und Thüringer in der Schweiz getätigt haben.

«Wir werden diese Daten genau überprüfen und mögliche Steuersünder aufdecken. Wer Steuern auch außerhalb des Landes hinterzieht, macht sich strafbar und muss mit klaren Konsequenzen rechnen», sagt der Thüringer Finanzminister Wolfgang Voß. Für eine freiwillige Selbstanzeige sei es noch nicht zu spät.

Die umfangreichen Datensätze liegen seit Anfang Dezember vor und werden derzeit aufgearbeitet, ehe sie Anfang des kommenden Jahres den Finanzämtern zugeleitet werden, um zu überprüfen, ob die entsprechenden Beträge auch ordnungsgemäß in den Steuererklärungen aufgeführt worden sind. Sobald die Finanzämter unter Zuhilfenahme der vorliegenden Daten ihre Prüfung vollzogen haben, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.

Thüringen hat sich bereits an den Kosten für die CD in Höhe von 2.645 Euro beteiligt.

Durch eine Selbstanzeige können Steuerhinterzieher Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in der Abgabenordnung geregelt. Um Straffreiheit zu erlangen, muss dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbart und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist nachgezahlt werden. Grundvoraussetzung für eine Selbstanzeige ist der Umstand, dass das Steuerdelikt vom Finanzamt noch nicht entdeckt worden ist.
Derzeit gibt es zudem politische Aktivitäten, um die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen. Anfang Dezember hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen.

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