Unbegründete FDP-Kritik wegen angeblicher Missachtung des Bürgerwillen

In ihren durch Verzweiflung geprägten Versuch wieder im Wartburgkreis politische wahrgenommen zu werden, ist der FDP offenbar jedes Mittel recht, kritisiert die Landtagsabgeordnete aus Bad Salzungen Anja Müller (DIE LINKE).

Dabei bedient sich die FDP nicht zum ersten Mal der AfD-Strategie der völligen Fehldeutung tatsächlicher politischer Vorgänge bis hin zur offenen Lüge. Aktuelles Beispiel ist der FDP-Vorwurf, dass bei der freiwilligen Gemeindeneugliederung in der Region Kaltennordheim, der auch einen Kreiswechsel beinhaltete, angeblich der Bürgerwille ignoriert wurde.

Die Behauptung der FDP, dass im Vorfeld der Gemeindeneugliederung in der Region Kaltennordheim eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte, ist falsch und eine ungeheuerliche Lüge. Als Entschuldigung kann dabei auch nicht gelten, dass die FDP zum Zeitpunkt der Gesetzesbefassung nicht im Landtag vertreten war. Jetzt hat die FDP als Landtagsfraktion Fraktion auch Zugriff auf die Protokolle zu Gesetzesvorhaben aus der Zeit ihrer Landtagsabstinenz. Und ein Blick in die Protokolle hätte für die FDP genügt, um die tatsächlichen Abläufe der Gemeindeneugliederung in der Region Kaltennordheim nachträglich wahrheitsgemäß zur Kenntnis zu nehmen.

Denn Fakt ist: Die Gemeindeneugliederung war freiwillig und erfolgte auf Antrag aller beteiligten Gemeinden. Dem gingen gleichlautende Beschlüsse in den Gemeinderäten und im Stadtrat Kaltennordheim voraus. Vor der Beschlussfassung im Stadtrat Kaltennordheim gab es mehrere öffentliche Stadtratssitzungen und Einwohnerversammlungen. Massive Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger gegen die Gemeindeneugliederung und gegen den damit verbundenen Kreiswechsel gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Auch wenn es sich um eine freiwillige Neugliederung handelte, musste ein durch die Verfassung vorgeschriebenes Gesetzgebungsverfahren mit einer sehr umfassenden Bürgerbeteiligung geben, stellt die Landtagsabgeordnete klar.

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Im Übrigen haben Linke, SPD und Grüne im Oktober 2016 die gesetzlichen Bedingungen für diese Bürgerbeteiligung nochmals deutlich verbessert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren wurden alle beteiligten Gemeinden, die Stadt Kaltennordheim und die beiden Landkreise angehört. Der Gesetzentwurf wurde öffentlich ausgelegt und alle Bürgerinnen und Bürger konnten sich dazu äußern. Ein zu spät gestellter Antrag für ein Bürgerentscheid wurde durch die Stadt Kaltennordheim abgelehnt, weil einen unzulässigen Regelinhalt hatte. Diese Ablehnung wurde später als richtig bestätigt. Vertreter der LINKEN haben den Initiatoren des Bürgerentscheid noch Hinweise gegeben, wie ein zulässiger Entscheid ausgestaltet werden muss. Die Hinweise wurden aber nicht aufgegriffen. Es gab dann in den drei Ortsteilen eine Bürgerbefragung, die auch in der Landtagsanhörung Berücksichtigung fand.

Neben der ablehnenden Positionierung aus den drei Ortsteilen gab es aber eben mehr Zuschriften an den Landtag, die sich für den Kreiswechsel ausgesprochen haben. In dieser Situation musste der Thüringer Landtag abwägen und hat sich dabei zurecht für die Position einer Mehrheit in der Gesamtstadt Kaltennordheim entschieden. Im Rahmen dieser Abwägung waren Landtagsabgeordnete der damaligen Regierungsparteien vor Ort und haben auch an einer Einwohnerversammlung der Kreiswechselgegner in Fischbach teilgenommen.

Wer in diesem Zusammenhang wie die FDP von Missachtung des Bürgerwillens schreibt, der hat offenbar erhebliche Wahrnehmungsprobleme und auch Probleme mit demokratische Entscheidungsprozesse anzuerkennen, so Anja Müller weiter.

Der Wartburgkreis hat im Übrigen gegen den Kreiswechsel von Kaltennordheim geklagt und diese Klage verloren. Auch in dieser Klage gab es Vorwürfe der angeblichen Missachtung des Bürgerwillens. Diese Vorwürfe habe sich damals auch als unhaltbar erwiesen.

Wenn jetzt drei Ortsteile aus Kaltennordheim nach Dermbach wechseln wollen, dann geht das wiederum im Rahmen der Freiwilligkeit. Das Verfahren ist dabei verfassungsrechtlich vorgegeben. Eine Voraussetzung sind die notwendigen Beschlussfassungen im Stadtrat Kaltennordheim und im Gemeinderat Dermbach. Für diese Beschlüsse sind Mehrheiten in den Gremien notwendig. Möglich wäre auch ein Bürgerentscheid, der jedoch auch in der gesamten Stadt Kaltennordheim stattfinden und dort eine Mehrheit erreichen muss. Hier könnte auch die FDP initiativ werden.

Erst wenn diese Beschlüsse vorliegen, ist der Gesetzgeber am Zug, so Anja Müller abschließend.

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