Unerlaubte Telefonwerbung bleibt ein Ärgernis

Trotz Anti-Abzocke-Gesetz, das seit knapp zwei Jahren in Kraft ist, sind aggressive Verkaufsmaschen am Telefon noch immer aktuell. In einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen gaben über 90 Prozent der Verbraucher an, unerwünschte Werbeanrufe erhalten zu haben.

Im Oktober 2013 trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Seitdem sind telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auch Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung können seitdem bis zu 300.000 Euro Bußgeld kosten. Trotzdem stellen Werbeanrufe und andere Verkaufsmaschen am Telefon weiterhin ein Ärgernis dar.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 15. November 2015 haben rund 5.400 Verbraucher an einer bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen zum Thema „unerlaubte Telefonwerbung“ teilgenommen. Die Auswertung ergab, dass über 90 Prozent der Befragten Werbeanrufe erhalten – die große Mehrheit der Verbraucher hatte jedoch keine Zustimmung zu solchen Anrufen erteilt. Und das ist rechtswidrig.

Es wurde deutlich, dass die Gefahr der Verbraucher, durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt zu werden, weiterhin besteht. Hierauf weisen auch 19.500 Beschwerden hin, die in der gleichen Zeit bei den Verbraucherzentralen zum diesem Thema eingingen.

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Die Ergebnisse der Umfrage zeigen weiter, dass nach wie vor Anbieter von Gewinnspielen unerwünschte Werbeanrufe tätigen.

Bezeichnend ist jedoch, dass Werbeanrufe durch Telefonanbieter oder Energieversorger nun im Verhältnis deutlich zugenommen haben,

so Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Diese Branchen wurden von der Gesetzesänderung nicht erfasst.

Daher ist es erforderlich, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden,

sagt der Verbraucherschützer.

Bei Problemen und Fragen können sich Konsumenten an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden.