Unternehmensumfrage des TLfDI: Der Datenschutz entwickelt sich

In Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ab Mitte Dezember eine Umfrage zur DS-GVO in Thüringer Unternehmen durch.

Da diese Umfrage ersichtlich nur auf freiwilliger Basis erfolgte, haben erwartungsgemäß nicht alle Unternehmen daran teilgenommen. Gleichwohl war mit knapp 3.000 Antworten die Teilnahmequote erfreulicher Weise ausreichend hoch, sodass der TLfDI seine Schlussfolgerungen zum derzeitigen Umsetzungsstand der DS-GVO ziehen kann.

Nach Auswertung der Antworten ist festzustellen, dass die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zum großen Teil bereits erfolgt und auch der Kenntnisstand dieser Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der DS-GVO erfreulicherweise aktuell ist. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung des DSB nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO sind jedoch bisher nur knapp 2/3 der Verantwortlichen bereits nachgekommen.

Auch bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten haben nur 2/3 der Unternehmen diese Vorgabe umgesetzt. Hier wurde von den meisten Unternehmen die vom TLfDI zur Verfügung gestellte Mustervorlage als hilfreich bewertet. Dringender Handlungsbedarf besteht daher nun für die Unternehmen, die ein solches Verzeichnis noch nicht erstellt haben.

Die Unternehmen gaben zudem an, dass sie nur wenig Probleme damit haben, die richtigen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen nach der DS-GVO zu bestimmen. Probleme bestehen allerdings bei der Anwendung des Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO hinsichtlich der Interessenabwägung.

Die Umsetzung der Informationspflichten nach Art.13 und 14 DS-GVO wird von den Unternehmen gewährleistet und auf verschiedenen Wegen umgesetzt. Der größte Teil der Unternehmen kommt dem durch einen Verweis auf die eigene Webseite nach, durch eine Anlage bei Antwortschreiben oder durch eine Auslage in den Geschäftsräumen.

Die Betroffenenrechte an sich geben bisher nur vereinzelt Anlass zu Problemen, so die einhellige Meinung der Unternehmen. Hier sind vor allem Fristen für die Erteilung einer Auskunft zu beachten! Auch die Vollständigkeit und Einzelfallbezogenheit dieser Auskunft muss der Unternehmer im Blick haben.

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Datenschutzfolgenabschätzungen wurden bisher nur vereinzelt durchgeführt. Möglicherweise sind hier die Anforderungen und die Liste mit den verpflichtenden Tatbeständen nach Art. 35 DS-GVO noch nicht allen Unternehmen hinreichend bekannt.

Anpassungen an den bestehenden Auftragsverarbeitungsverträgen wurden von vielen Unternehmen bereits vorgenommen. Auch hier unterstützte der TLfDI zwar mit einer Formulierungshilfe auf seiner Webseite, diese war allerdings nur einem kleinen Anteil von Unternehmen bekannt.

Der TLfDI stellt mithin fest, dass es insbesondere noch Verbesserungsbedarf gibt, bei:

  • Umsetzung der Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Anwendung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO hinsichtlich der Interessenabwägung
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung

Und wie bekommt der TLfDI das hin?

  • Der TLfDI stellt auf seiner Webseite ein Meldeformular für den Datenschutzbeauftragten bereit; demnächst wird die Meldung auch auf elektronischem Wege möglich sein,
  • ein Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit Hilfestellungen und Informationen steht bereits zur Verfügung; hierzu sollen IHKs und HWKs als Multiplikatoren gezielt informiert werden,
  • es wird fortwährend im Rahmen von Vortragsveranstaltungen zur DS-GVO und auch zur Anwendung der Rechtsgrundlagen informiert; speziell zur Interessenabwägung sollen weitere Informationen bereitgestellt werden,
  • die Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen ist, befindet sich auf der Webseite des TLfDI; hierauf wird gezielt hinzuweisen sein,
  • auf individuelle Fragestellungen wird natürlich im Rahmen der Beratungsanfragen weiterhin eingegangen werden; denkbar ist insoweit auch eine FAQ-Liste, die in Kooperation mit anderen Akteuren ins Netz gestellt werden kann.

Der Datenschutz in Thüringer Unternehmen entwickelt sich also.

Den an der Umfrage freiwillig teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern danke ich für Ihre Zeit und Mühe, den Schutz des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung zu unterstützen. – so Dr. Lutz Hasse. Da mit Blick auf den Datenschutz noch nicht alle freudig erregt zu sein scheinen, wird der TLfDI weiterhin voller Elan daran arbeiten, in Thüringen eine Unternehmenslandschaft mit zu gestalten, die Investoren und Kunden signalisiert: Hier wird datenschutzkonform gearbeitet, denn Unternehmen und Aufsichtsbehörde arbeiten nicht gegeneinander, sondern ziehen an einem Strang.

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