Untersuchungsausschuss 6/2 – Aktenlager Immelborn

Henfling: Umfangreiche Unterlagen werden ausgewertet

Der Untersuchungsausschuss 6/2 zur Aufklärung eines möglichen Fehlverhaltens des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Auffinden eines Aktenlagers in Immelborn im Juli 2013 kam gestern zu seiner zweiten Sitzung zusammen. In der ersten Sitzung wurde ein Auskunfts- und Vorlageersuchen gegenüber der Landesregierung beschlossen.

Die Ausschussmitglieder erhielten umfangreiche Unterlagen infolge des Auskunftsersuchens. Jetzt haben sie die Möglichkeit, diese gründlich auszuwerten und so ihrem Untersuchungsauftrag nachzukommen,

sagte Ausschussvorsitzende Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Ein weiterer Beschluss der ersten Sitzung war die Anerkennung von Dr. Hasse als Betroffenen gemäß § 15 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz. Infolgedessen beantragte er die Beiziehung eines Rechtsbeistands zur Wahrnehmung seiner Rechte im Untersuchungsverfahren. Dies wurde durch den Untersuchungsausschuss in der zweiten Sitzung beschlossen, darüber hinaus erste Beweisanträge zur Vernehmung von Zeugen. Über die Terminierung wird der Untersuchungsausschuss gesondert entscheiden.

Die dritte Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/2 findet am 26. Oktober 2015 statt.

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