Verkehrsministerkonferenz beschließt die Verlängerung der Umtauschfrist für Führerscheine

Gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Freistaat Thüringen die Verlängerung der Umtauschfrist in die Verkehrsministerkonferenz, die am 9./10. Dezember 2021 als Videokonferenz tagte, als Beschlussvorschlag eingebracht. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen und mit der Bitte um bundeseinheitliche Verfahren verbunden.

Ministerin Susanna Karawanskij zeigte sich erfreut über den Beschluss der VMK:

Die Initiative Thüringens und der anderen mitteldeutschen Länder zur Verlängerung der Umtauschfrist ist auf große Resonanz in der VMK gestoßen. Wir waren uns einig, dass Bürgerinnen und Bürgern nicht Gefahr laufen dürfen, sich eine Geldbuße für ungültige Führerscheine einzuhandeln, wenn es pandemiebedingt kaum möglich war, einen Antrag auf Umtausch der Altführerscheine zu stellen.

Die Verkehrsministerkonferenz beauftragte die Vorsitzende der VMK, den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder mit der Bitte zu zuleiten, sich auf eine bundesweit einheitliche, sachgerechte Verfahrensweise im Vollzug zu verständigen, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Als eine geeignete Maßnahme sieht es die VMK an, von einer Geldbuße als Sanktion abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins einzuräumen.

Hintergrund: Gemäß 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisinhaber:innen bis zum 19. Januar 2033 über einen Kartenführerschein nach dem seit 19. Januar 2013 gültigen Muster verfügen. Um seitens der Fahrerlaubnisbehörden die erforderlichen millionenfachen Umtausche handhaben zu können, wurde in Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine Staffelung geregelt. Als erstes müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 mit Papierführerschein diesen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. Als Frist des Umtauschs galt bislang der 19. Januar 2022.

Viele Fahrerlaubnisbehörden konnten auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen und trotz mehr Personal und digitaler Angebote den Bürgerinnen und Bürgern nicht im ausreichenden Umfang Termine für den Umtausch von Führerscheinen anzubieten. Das TMIL hatte bereits vor längerer Zeit auf dieses Problem bei einer Bund-Länder-Beratung hingewiesen. Jedoch sollten nach Auffassung des BMVI und der Länder auf Fachebene die bestehenden Fristen nicht angetastet werden, da sich letztlich die Problematik nur zeitlich verschieben würde und die Einhaltung späterer Umtauschfristen gefährden könnte.

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