Verstöße gegen das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Verunreinigungen, Waldbrände, ungenehmigte Grundstücksnutzung

Im Zusammenhang mit der starken Frequentierung des einheimischen Waldes durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie werden leider immer mehr Verstöße gegen das Thüringer Waldgesetz und die Naturschutzgesetzgebung festgestellt.

Durch aktuelle Hinweise aus der Bevölkerung wurde Herr Revierleiter Ulf Köbis im Forstrevier Mosbach auf die Anlage eines Biwak-Platzes mit Feuerstelle aufmerksam gemacht. Im Umfeld der schon bekannten Fläche waren ganz frisch mehrere Bäume gefällt und der Feuerplatz nach mehrfacher Beseitigung durch die Forstamtsmitarbeiter zum wiederholten Male neu angelegt. Der Forstort liegt im Naturschutzgebiet Wartburg – Hohe Sonne.

Gerade im Umfeld der Stadt Eisenach sind in den zurückliegenden Monaten immer wieder Feuer mitten im Wald entzündet und zum Teil nach Verlassen der Plätze noch nicht mal gelöscht worden. In drei Fällen brannten die Feuer ohne Aufsicht und  eins konnte nur mit Hilfe der Feuerwehr gelöscht werden. Dieser Einsatz liegt erst wenige Monate zurück.

Die vermeintlichen Verursacher halten sich sicher für Naturliebhaber, verstoßen aber mit ihren Handlungen gegen geltendes Recht und verschulden außerdem noch Kosten für die Öffentlichkeit. Durch das Eingreifen der Forstamtsmitarbeiter und Rettungskräfte konnten zum Glück bisher größere Waldbrände verhindert werden.

Neben den Verstößen gegen die Bestimmungen des Waldgesetzes, die bußgeldbewährt sind, findet von den „Waldfrevlern“ zusätzlich eine ungenehmigte Grundstücksnutzung statt. Jeder sollte sich in diesem Zusammenhang vorstellen, wie sie selbst diese Übergriffe auf ihrem Privateigentum bewerten würden.

Alle Waldbesucher sind zur Erholung herzlich eingeladen. Dabei sollte selbstverständlich sein, dass jeder mit der notwendigen Rücksichtnahme und Umsicht unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften  zur Walderhaltung beiträgt.

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