Vogel begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Volksbegehren begrüßt. «Unsere Rechtsauffassung ist dadurch bestätigt worden», sagte Vogel.
«Die Initiatoren des Volksbegehrens haben den Vorrang der repräsentativen Demokratie in unserer Landesverfassung nicht genügend beachtet. Unsere Klage richtete sich nicht gegen die Unterzeichner des Volksbegehrens und auch nicht gegen ihr Anliegen», erklärte der Ministerpräsident. Die Landesregierung sei aufgrund des Artikels 82 Absatz 5 der Landesverfassung verpflichtet gewesen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Die Diskussion über mehr direkte Demokratie sei für ihn nicht beendet, so Vogel weiter. Die Landesregierung werde nun eigene Überlegungen vorstellen, beispielsweise zu einer Verbesserung des «Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid».

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