Vorsicht vor fingierten Anrufen der Verbraucherzentrale

Bürger werden angeblich von der Verbraucherzentrale Thüringen kontaktiert – selbst die Nummer im Display stimmt. Doch von sich aus rufen Verbraucherschützer nur an, wenn sie dies vorher ausdrücklich mit Verbrauchern vereinbart haben.

Im Oktober 2015 erhält die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Jena einen verwunderten Anruf eines Verbrauchers aus Thüringen. Er hatte zuvor mit einer Firma gesprochen, die ihn aufforderte seine angeblichen Schulden aus einer Teilnahme am Gewinnspiel zu begleichen. Wenig später meldete sich bei ihm eine Person, die sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgab und dem Verbraucher sagte, dass er die Rechnung ruhig bezahlen kann.

Verbraucherzentralen rufen nie von sich aus an, außer wenn es vorher ausdrücklich mit dem Verbraucher vereinbart wurde,

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sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. Das war wohl auch dem Verbraucher bewusst. Er legte auf und rief direkt in der Beratungsstelle an. Dort war dieser Vorgang nicht bekannt – die Masche hingegen schon.

Für Call-Center ist es verboten, die Rufnummer zu unterdrücken,

sagt Reichertz. Rechtlich ist es allerdings fragwürdig, eine falsche Nummer anzeigen zu lassen und sich für jemanden auszugeben, der man nicht ist. Kriminell wird es, wenn dabei Notrufnummern angezeigt werden.

In solchen und ähnlichen Fällen, z.B. bei Anrufen von vorgeblichen Richtern oder Staatsanwälten, sollen Verbraucher die Nummer notieren und auflegen. Um sich zu vergewissern, können sie die richtige Nummer aus dem Telefonbuch anrufen und Rücksprache halten. Verbraucher sollten sich keinesfalls einschüchtern lassen oder ihre Kontodaten am Telefon herausgeben.

Gewinnspiele können zudem nicht am Telefon abgeschlossen werden,

ergänzt der Verbraucherschützer.

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