Wählerbefragung nach der Stimmabgabe am Wahlsonntag (25. Mai 2014)

Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.
«Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben. Das Wahlgeheimnis bleibt auch bei der Befragung mittels Fragebogen durch die Meinungsforschungsinstitute gewahrt», so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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