Wählerbefragung nach der Stimmabgabe am Wahlsonntag

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahlsonntag (26. Mai 2019) vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.

Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet. Das Wahlgeheimnis bleibt auch bei der Befragung mittels Fragebogen durch die Meinungsforschungsinstitute gewahrt, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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