Wählerverzeichnisse zur Europawahl 2014 liegen zur Einsichtnahme bereit

«Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 25. Mai 2014 erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung unumgäng-lich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht erreicht haben», so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Gemäß § 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen in der Wo-che vom 5. bis 9. Mai 2014 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wähler-verzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler-verzeichnisses ergeben kann.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.
Das ist allerdings nur bis Freitag, den 9. Mai 2014 möglich.
Wer seine Wahlbenachrichtigungen bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungen sind hilfreich fürs Wählen, müssen aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen unbedingt erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte im Regelfall ohnehin mit den Wahlbenachrichtigungen ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterla-gen zu gewährleisten.

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