Wählerverzeichnisse zur Europawahl 2019 liegen zur Einsichtnahme bereit

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 26. Mai 2019 erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht erreicht haben, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Gemäß § 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen in der Woche vom 6. bis 10. Mai 2019 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.

Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 10. Mai 2019 möglich.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen unbedingt erforderlich. Der Personalausweis oder Reisepass sollte ohnehin mit der Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz weiter.

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