Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2021 werden ab nächster Woche versandt

Ab dem 15. August 2021 werden in Thüringen die Wählerverzeichnisse erstellt sowie die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 versandt.

Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Eine „automatische“ Eintragung in das Wählerverzeichnis wird für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 15. August 2021 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet sind.

Alle ‚automatisch‘ in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 5. September 2021 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist. Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 2. September 2021 sollte der Betroffene – spätestens am Freitag, dem 3. September 2021 – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Bürger, die bis zum 15. August 2021 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z. B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 5. September 2021 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie „automatisch“ in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 5. September 2021 gestellt werden.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekommen, finden sie aber am Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 26. September 2021 abgeben. Ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass) ist dann beim Wahlgang mitzubringen.

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