Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlen 2024 gesucht

Auch mindestens 16-Jährige dürfen sich beteiligen!

Für das Jahr 2024 sind drei Wahltermine angekündigt. Drei Wahlen, bei denen die Wählerinnen und Wähler an die Wahlurne gerufen werden.

Am 26. Mai finden die Kommunalwahlen, am 9. Juni die Wahl des Europäischen Parlaments sowie am 1. September die Wahl des Thüringer Landtages statt. Für die Durchführung dieser Wahlen bedarf es natürlich auch fleißiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auf die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger warten abwechslungsreiche Aufgaben und interessante Einblicke in den Ablauf einer Wahl.

Dabei hat ein Wahlvorstand unter anderem folgende Aufgaben:

  • • Vorbereitung des Wahllokales vor der Wahl
  • • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,
  • • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,
  • • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  • • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers,
  • • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
  • • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,
  • • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung nach der Europawahlordnung und der jeweiligen Satzung der Gemeinden (von mindestens 25 Euro, § 10 Abs. 2 Satz 2 EuWO).

Bei der in diesem Jahr stattfindenden Europawahl wurde das Wahlalter erstmals auf 16 Jahre herabgesetzt. So können sich für die Wahlvorstände bei der Europa- und Kommunalwahl auch 16-Jährige als Wahlhelferin und Wahlhelfer melden! Sie sind wahlberechtigt, sind Deutsche/r Staatsbürger/in und wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.

Bewerben Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, gestalten Sie den demokratischen Prozess mit und lernen Sie den Ablauf bei einer Wahl kennen., so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

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