Walk: Freiwillige Feuerwehr soll besser entschädigt werden

Innenausschuss begrüßt Neuregelung der Entschädigungsverordnung

Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft. Doch wer wie der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr stets einsatzbereit sein muss und immer wieder zu besonderen Dienstleistungen herangezogen wird, sollte auch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, meint Raymond Walk (CDU).

Die Regelung über Mindest- und Höchstsätze datiert vom 21. Dezember 1993; seit dem Erlass der Stammverordnung, d. h. seit mehr als 20 Jahren, wurden die Sätze allerdings nicht mehr angepasst – trotz allgemeiner Preis- und Lohnsteigerungen, trotz deutlicher Zunahme der von Feuerwehrleuten zu bewältigenden Aufgaben, trotz gestiegener Anforderungen hinsichtlich des feuerwehr- und funktechnischen Know-how, das sich in diesem Zeitraum massiv differenziert hat. Raymond Walk, der auch stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses ist, begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.

Darüber freuen werden sich alle 2886 aktiven Mitglieder, die es in den 125 Freiwilligen Feuerwehren im Wartburgkreis gibt, und auch die Freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Stregda, Stedtfeld, Neukirchen, Neuenhof, Göringen, Hörschel, Madelungen, Stockhausen und Hötzelsroda sowie von Eisenach Mitte, die ggf. die Eisenacher Berufsfeuerwehr unterstützen.

In Einsätzen, Brandschutzwachen, bei Ausbildungen und bei Übungen leisten die Frauen und Männer Tausende Arbeitsstunden, die anzuerkennen und zu würdigen sind, so der CDU-Politiker abschließend.