Walk und Malsch begrüßen faire Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge

Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Wartburgkreis und in Eisenach zu verhindern.

Das haben die CDU-Landtagsabgeordneten Raymond Walk und Marcus Malsch zu dem am Freitag im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitragsrückerstattung nach coronabedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung gesagt.

Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge nun eins zu eins zurück. Und das unabhängig davon, ob sie in diesem Monat auch die reguläre Betreuung in Anspruch genommen haben oder nicht.

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Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als 15 Kalendertagen im Monat gekommen ist.

Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungskosten sitzen bleiben, so Walk weiter.

Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht in jedem möglichen weiteren Lockdown erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen.

Diese Regelung gilt jetzt bis zum Jahresende, machte Malsch deutlich.

Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Wartburgkreis und in Eisenach zu sorgen.

Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen, sind sich die Abgeordneten einig.