Wartburgkreis kann keine Allgemeinverfügung erlassen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt im Landratsamt Wartburgkreis immer noch keine Verordnung des Freistaats Thüringen vor, die die Regelungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22.03.2021 abbildet.

Der zeitliche Anwendungsbereich der ThürSARS-CoV-2-Sondereindämmungsverordnung endet mit Ablauf des heutigen Tages. Welche Regelungen ab morgen, 1. April 2021, gelten werden, ist bislang nicht bekannt. Ohne die Grundlage einer geltenden Thüringer Verordnung kann das Landratsamt keine eine neuen Allgemeinverfügungen für die Region erlassen.

Das Landratsamt bittet daher von Abfragen hierzu abzusehen. Sobald die Verordnung des Landes da ist, wird diese auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.wartburgkreis.de veröffentlicht.

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