Was tun mit alten Solarstrom-Anlagen?

Förderende nach 20 Jahren – Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer festen Einspeisevergütung. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Optionen Besitzer einer alten Photovoltaikanlage dann haben.

Wer die Anlage weiterbetreiben will, hat nach dem Förderende grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder man vermarktet den erzeugten Strom selbst oder man stellt auf Eigenverbrauch um, erklärt Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen.

Auch nach dem Ende der Einspeisevergütung besteht ein Anspruch auf Netzanbindung und Abnahme des erzeugten Stroms. Hierfür muss der Anlagenbetreiber einen Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber oder einem anderen Energieversorger abschließen.

Mit Blick auf den aktuellen Strom-Börsenpreis ist das allerdings finanziell nicht sehr attraktiv. Deshalb sollten Hausbesitzer mit einer alten PV-Anlage möglichst viel ihres Sonnenstroms selbst verbrauchen, rät Maschke.

Kombination mit Speicher rechnet sich oft noch nicht

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Theoretisch kann die Eigenverbrauchsquote mithilfe eines Stromspeichers erhöht werden. Allerdings rechne sich die Kombination einer alten Solarstromanlage mit einem Speicher derzeit nicht, erklärt der Energieexperte:

Dafür sind Speicher momentan noch zu teuer. Aber durch die Entwicklungen in der Elektromobilität und sinkende Speicherpreise sowie in Verbindung mit einem Förderzuschuss von 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität aus dem Thüringer Landesförderprogramm Solar Invest kann sich in wenigen Jahren schon ein ganz anderes Bild ergeben.

Maschke weist darauf hin, dass die Thüringer Aufbaubank inzwischen wieder Anträge für Solar Invest entgegen nimmt: der seit März bestehende Antragsstopp ist aufgehoben.

Bei der Beurteilung, ob und wie sich ein Weiterbetrieb der PV-Anlage nach dem Förderende lohnt, helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0361 555140 vereinbart werden.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

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