Weniger Insolvenzverfahren von Januar bis März 2019 in Thüringen

Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis März 2019 über 593 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 42 Anträge weniger als im Vorjahreszeitraum (-6,6 Prozent). 10,5 Prozent aller Verfahren entfielen auf Unternehmen und 89,5 Prozent auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut).

Mit 539 Verfahren wurden 90,9 Prozent aller Insolvenzverfahren eröffnet, 42 Verfahren bzw. 7,1 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und zwölf Verfahren bzw. 2,0 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 321 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 541 Tausend Euro aus.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den ersten drei Monaten 2019 gegenüber 2018 um 16 Verfahren bzw. 20,5 Prozent auf 62 Unternehmen zurück. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 442 Arbeitnehmer.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit zwölf Verfahren im Baugewerbe und mit neun Verfahren im Verarbeitenden Gewerbe, gefolgt vom Gastgewerbe mit acht Verfahren.

Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (41 Anträge) sowie Einzelunternehmen (elf Anträge) Insolvenz anmelden.

Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 531 Verfahren gezählt, 26 Verfahren bzw. 4,7 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Von 380 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis März 2019 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen, 35 Verfahren bzw. 8,4 Prozent weniger als in den ersten drei Monaten 2018. Weitere 140 Verfahren (Januar bis März 2018: 127 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige.

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