Weniger Strafgefangene Ende März 2010 in Thüringer Gefängnissen

Am 31. März 2010 waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1634 Strafgefangene in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten inhaftiert. Außerdem befanden sich 189 Personen in Untersuchungshaft sowie 19 Personen in sonstiger Freiheitsentziehung (darunter 8 in Abschiebehaft).
1414 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 219 Straffällige eine Jugendstrafe. Ein Gefangener befand sich in Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt, sank gegenüber dem Vorjahresstichtag um 87 Personen bzw. 5 Prozent, wobei der Rückgang allein auf die zu Freiheitsstrafe Verurteilten (- 99 Personen) zurückzuführen ist. Die Zahl der wegen einer Jugendstrafe Einsitzenden stieg um 12 Personen.

Der Anteil der nichtdeutschen Insassen an den Strafgefangenen lag zum genannten Stichtag insgesamt bei 6 Prozent. Bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten besaßen 3 Prozent keine deutsche Staatsbürgerschaft.

1127 Personen bzw. 80 Prozent aller zu einer Freiheitsstrafe und mehr als ein Viertel (60 Personen) der zu Jugendstrafe verurteilten Strafgefangenen waren bereits vorbestraft, darunter 341 Häftlinge 5 bis 10-mal, 65 Insassen 11-mal und öfter, darunter sogar drei Gefangene 21-mal und öfter.
Die häufigste Art der Vorstrafen waren ‚Freiheits- und Geldstrafe‘, zu der 351 Häftlinge vorverurteilt waren, ‚Geldstrafe‘ (228 Häftlinge) und ‚Freiheitsstrafe, Jugendstrafe und ggf. Geldstrafe‘ (233 Häftlinge).
30 Prozent aller Inhaftierten mussten in jüngeren Jahren bereits eine oder mehrere Jugendstrafen verbüßen.

35 Insassen müssen voraussichtlich lebenslang in Haft bleiben.

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Knapp die Hälfte aller Strafgefangenen war Ende März 2010 noch keine 30 Jahre alt.

Drei Viertel (1088 Personen) der zu Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig und nur 12 Prozent (171 Personen) geschieden, 10 Prozent (145 Personen) verheiratet und knapp 1 Prozent (10 Personen) verwitwet.

Die häufigste Ursache für den Freiheitsentzug war die Verurteilung wegen den so genannten ‚Anderen Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr‘ *).

Aus diesem Grund saßen 423 Personen (26 Prozent) ein, allein darunter 199 Gefangene wegen gefährlicher Körperverletzung, 96 Gefangene wegen Körperverletzung und 52 Gefangene wegen Mordes.

*) Hierzu zählen neben Körperverletzung und Mord u. a. auch die Verletzung der Unterhaltspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen, erpresserischer Menschenraub, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung.

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