Weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021

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Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Dezember 2021 über 2.470 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 848 Anträge bzw. 52,3Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Auf Unternehmen entfielen 8,3 Prozent aller Verfahren und auf übrige Schuldner 91,7 Prozent (natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut).

Mit 2.323 Verfahren wurden 94,0 Prozent aller beantragten Insolvenzverfahren eröffnet. 123Verfahren bzw. 5,0 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 24 Verfahren bzw. 1,0 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 338 Millionen Euro. Pro Verfahren bestanden somit voraussichtliche Gläubigerforderungen von durchschnittlich 137 Tausend Euro.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen blieb im Jahr 2021 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum mit 206 Verfahren (-5,9 Prozent) unter dem Vorjahresniveau. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1.494 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also durchschnittlich rund 7 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer pro Unternehmen. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen beliefen sich auf 196 Millionen Euro.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der beantragten Unternehmensinsolvenzen lag mit 35 Verfahren im Baugewerbe, mit 27 Verfahren im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, mit 21 Verfahren im Verarbeitenden Gewerbe und mit 19 Verfahren im Bereich „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“.

Nach Rechtsformen betrachtet, mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (93 Anträge) sowie Einzelunternehmen (64 Anträge) Insolvenz anmelden.

Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten 12 Monaten letzten Jahres 2.264 Verfahren gezählt und damit 861 Verfahren bzw. 61,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Bitte beachten:
Die durch die COVID-19 Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelte sich auch im Jahr 2021 nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren bei Unternehmen wider. Das Ausbleiben eines Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens geht dieses Verfahren in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert. Zum anderen haben die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der COVID-19 Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindert. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Die bis zum 31.01.2021 gültige gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie, wurde mit inhaltlichen Einschränkungen bis zum 31.04.2021 verlängert. Die Verlängerung gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet waren, ohne zahlungsunfähig zu sein. Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende Januar zahlungsunfähig wurden, waren hingegen wieder verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang.

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