Werden Sie Wahlhelfer!

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Am 26. Mai 2019 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.

Punktuell (insbesondere in den kreisfreien Städten) werden noch Wahlhelfer gesucht. Es warten auf die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger abwechslungsreiche Aufgaben und interessante Einsichten in den Ablauf der Wahlen.

Nachfolgend einige Informationen für die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer:

Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden. Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte unmittelbar an Ihre Gemeinde.

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Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.
Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus
• einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
• einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
• aus weiteren drei bis sieben Beisitzern.

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
• Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
• Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Überprüfung von Wahlscheinen
• Ausgabe des Stimmzettels
• Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
• Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
• Zählung der Wähler
• Zählung der Stimmen
• Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
• Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern. Es wird eine Aufwandsentschädigung nach der Europawahlordnung und der Satzung der Gemeinden erstattet.

Unterstützen Sie den demokratischen Prozess der Wahlen aktiv und melden sich als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeinde, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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