Wohngeldreform startet zum 1. Januar

Bauministerin Keller: Bezahlbares Wohnen ist Ziel unserer 4-Säulen-Strategie im Wohnungsbau

Bezahlbare Mieten sind für viele Menschen ein wichtiges, für einige sogar ein existenzielles Anliegen, erklärte heute Bauministerin Birgit Keller in Erfurt. Deshalb begrüße ich die Wohngeldreform zum Jahreswechsel als eine gute Nachricht. Sie entlastet vor allem Familien, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Durch die Reform werden mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Zugleich werden sich die Wohngeldleistungen für viele Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger auch in Thüringen erhöhen. Durch die Reform werden darüber hinaus einige Menschen nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein, sondern mit Hilfe des Wohngelds wieder auf finanziell eigenen Füßen stehen.

Mit der Reform zum 1. Januar 2016 wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten seit der letzten Reform 2009 angepasst. Dabei verbessern sich die  Wohngeldleistungen, indem z. B. die Miethöchstbeträge angehoben werden und die  Höhe des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst wird. So steigen beispielsweise die Miethöchstbeträge für einen Ein-Personen-Haushalt in der untersten Mietenstufe I von 292 EUR auf 312 EUR und in der Mietenstufe II von 308 EUR auf 351 EUR.  Die Miethöchstbeträge für einen Drei-Personen-Haushalt in der Mietenstufe I werden von derzeit 424 EUR auf 450 EUR und in der Mietenstufe II von 451 EUR auf 506 EUR angehoben. Die Mietenstufen I und II gelten abseits der größeren Städte für den Großteil der Thüringer Regionen. Nur in Erfurt, Weimar und Eisenach gilt im Freistaat die Stufe III und allein in Jena die Mietstufe IV. Die Miethöchstbeträge steigen für einen Ein-Personen-Haushalt in der Mietenstufe III von 330 EUR auf 390 EUR und in der Mietenstufe IV von 358 EUR auf 434 EUR.  Die Miethöchstbeträge für einen Drei-Personen-Haushalt in der Mietenstufe III werden von derzeit 479 EUR auf 563 EUR und in der Mietenstufe IV von 517 EUR auf 626 EUR angehoben. Das durchschnittliche Wohngeld wird sich künftig beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt von derzeit 112 EUR auf 186 EUR erhöhen. Auch die Anzahl der derzeit rund 17.000 Wohngeldhaushalte in Thüringen wird durch die Anhebung der Einkommensgrenzwerte steigen.

Für alle Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die aufgrund eines Wohngeldbescheides aus dem Jahr 2015 auch im Jahr 2016 Wohngeld beziehen, werden die zuständigen Wohngeldstellen von Amts wegen prüfen, ob und in welcher Höhe sich eine Leistungserhöhung ergibt. Daher müssen die Wohngeldbezieherinnen und -bezieher hierzu keinen Änderungsantrag stellen. Es ist vorgesehen, dass die Wohngeldhaushalte im Januar 2016 von ihrer jeweiligen Wohngeldstelle einen Bescheid über das Prüfergebnis erhalten. Sofern sich ein höheres Wohngeld ergibt, wird der Mehrbetrag für den Monat Januar mit dem Wohngeld für Februar ausgezahlt.

Das Wohngeld ist eine der vier Säulen unseres neu ausgerichteten Wohnungsbaukonzepts für ein bezahlbares Wohnen in Thüringen, ergänzte Bauministerin Keller. Neben dem Wohngeld gehört zu unserer Strategie auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen, um durch den Bau neuer Wohnungen ein ausreichendes Wohnraumangebot zu schaffen, und die Einführung einer Mietpreisbremse in den Städten mit besonders angespannten Wohnungsmärkten wie Erfurt und Jena.

Wer nähere Informationen zum Wohngeld sucht oder prüfen will, ob sich ein Wohngeldantrag für den eigenen Haushalt lohnen könnte, findet weitere Erläuterungen unter nachfolgendem Link im Internet: www.bmub.bund.de/P3792

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