Wolf weiter im Visier der Jagd

Bildquelle: Adobe Stock, Dennis Donohue – Beispielbild

NABU Thüringen: Antwort auf Kleine Anfrage „Der Wolf im Landesjagdrecht“ bestätigt Wolfsjagd ersetzt keinen Herdenschutz

Jena – Der NABU Thüringen reagiert kritisch auf die Antworten des Thüringer Umweltministeriums, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage „Der Wolf im Landesjagdrecht“ des Abgeordneten Jens Thomas der Fraktion „Die Linke“ im Thüringer Landtag gestellt wurde.

Aus Sicht des NABU zeigt die Antwort, dass die geplante Ausweitung der Wolfsjagd in Thüringen nicht den Herdenschutz und seine große Bedeutung ersetzen wird. Außerdem könnte die Gefährdung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes auf Kosten des Steuerzahlers ausgetragen werden, wenn Strafzahlungen an die EU zu leisten sind.

Dem Umweltministerium ist klar: Wolfsjagd löst keine Rissprobleme

„Dem von Thüringens Umweltminister Tilo Kummer geführten Ministerium scheint erfreulicherweise klar zu sein, dass durch eine anlasslose Bejagung das Rissgeschehen nicht signifikant abnehmen wird. In seiner Antwort betont das Umweltministerium sogar, dass das Rissgeschehen in den meisten Fällen von den vor Ort umgesetzten Herdenschutzmaßnahmen abhängt“, erklärt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. „Umso unverständlicher ist es, dass in Thüringen weiterhin die Jagd auf Wölfe vorangetrieben wird, anstelle die Sorgen der Weidtierhaltenden wirklich ernst zu nehmen und den nötigen Ausbau des Herdenschutzes mit einem Herdenschutzzentrum weiter voranzubringen.“

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Trotz weniger Wölfe soll die Jagd erleichtert werden

Das Umweltministerium bestätigt in seiner Antwort mit sieben Rudeln einen geringen Wolfsbestand in Thüringen. Seit 2014 sind zudem mindestens 16 Wölfe durch Verkehr und 3 Wölfe in Thüringen durch illegale Verfolgung getötet worden. „Mit den aktuell nur lediglich sieben Wolfsrudeln und den hohen Verlusten unter den Wölfen hätte die Thüringer Landesregierung ohne Not am strengen Schutzstatus für den Wolf festhalten können,“ sagt Silvester Tamás. „Doch unter dem Druck von Lobbyisten, die unsachlich argumentieren und unbedingt Wölfe abschießen wollen sowie der anhaltenden Forcierung der Ausweitung der Wolfsjagd durch Thüringens Umweltminister Tilo Kummer, hat die Landesregierung anders entschieden. Sie möchte der flächendeckenden Jagd auf Wölfe den Weg ebnen. Und das obwohl schon jetzt sogenannte auffällige Wölfe in Ausnahmefällen entnommen werden dürfen.“

Thüringen trägt Verantwortung für seinen Wolfsbestand

Nach Ansicht des NABU Thüringen ist der Freistaat, als politisch-räumlich verantwortliche Einheit für den Schutz von Wölfen auf lokaler Ebene verantwortlich und muss seinen eigenen Beitrag für den sogenannten günstigen Erhaltungszustand der Art leisten, ja ist sogar nach EU-Recht dazu verpflichtet. Auch wenn Deutschland, aus rein politisch motivierten Gründen, einen günstigen Erhaltungszustand an die EU gemeldet hat, kann sich der Freistaat mit einem aktuell ungünstigen Erhaltungszustand auf lokaler Ebene, seiner Verantwortung für seine Wolfsvorkommen nicht entziehen. Sollte sich eine zukünftige Jagd auf Wölfe in Thüringen sogar negativ auf den Erhaltungszustand auswirken, könnte dies rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Drohende Kosten für den Steuerzahler

Mit einem durch NABU, BUND und WWF beauftragten, umfangreichen Rechtsgutachten vom Juli 2025 wurde bereits festgestellt, dass die Bundesregierung mit der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes und Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sehr wahrscheinlich gegen geltendes Europarecht und eventuell auch gegen Bundesrecht verstoßen hat. Gleiches ist aus Sicht des NABU Thüringen nun auch für Thüringen zu erwarten. Sollte der Erhaltungszustand gefährdet werden oder als unzureichend gelten, drohen empfindliche Geldstrafen gegenüber der Europäischen Union, für die letztlich der Steuerzahler aufkommen müsste. Dieses Geld ist im Ausbau des Herdenschutzes und damit als direkte Unterstützung der Weidetierhalter wesentlich besser angelegt.

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