Zahl der Wohngeldhaushalte zum Jahresende 2021 rückläufig

Am 31.12.2021 bezogen 19.060 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 1.285 Haushalte bzw. 6,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Laut Thüringer Landesamt für Statistik erhielten somit 1,8 Prozent aller Thüringer Privathaushalte(1) am Jahresende 2021 Wohngeld. 2020 lag der Anteil bei 1,9 Prozent.

Rund zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (12.960 Haushalte bzw. 68,0 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 12,0 Prozent (2.285 Haushalte) 2-Personen-Haushalte und 6,5 Prozent (1.245 Haushalte) 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,3 Prozent (1.210 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 7,1 Prozent (1.355 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 144 Euro (Ende 2020: 130 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 143 Euro (Ende 2020: 129 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten(2) 162 Euro (Ende 2020: 152 Euro).

Ende 2021 waren 18.345 bzw. 96,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt sank diese Zahl um 1.255 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 91,4 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (16.760 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümer bezogen 1.590 reine Wohngeldhaushalte (8,7 Prozent) einen Lastenzuschuss.

63,8 Prozent der Haupteinkommensbezieher und -bezieherinnen in reinen Wohngeldhaushalten (11.710 Haushalte) waren Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionärinnen bzw. Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher und -bezieherinnen lag bei 24,4 Prozent (4.480 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 3,2 Prozent (585 Haushalte).

Rund jeder 27. Wohngeldhaushalt (710 Haushalte bzw. 3,7 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 685 bzw. 96,5 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 30 bzw. 4,2 Prozent als Lastenzuschuss.

1) Privathaushalte-Erstergebnisse des Mikrozensus 2020 bzw. 2021
2) Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner, oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.

Bitte beachten:
Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.

Anteile und Veränderungsraten werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Dadurch sind bei niedrigen Fallzahlen zum Teil deutliche Verzerrungen gegenüber den Originalergebnissen möglich.

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