Zahlen Sie zu viel fürs Heizen?

Heizkostenabrechnung – Zum Jahresende landen wieder zahlreiche Heizkostenabrechnungen in den Briefkästen der Mieter. Die Verbraucherzentrale Thüringen hilft Ratsuchenden, die Abrechnung zu verstehen und Heizkosten einzusparen.

Heizkostenabrechnungen müssen spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Verbraucher eingegangen sein. Da meist das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, werden derzeit noch viele Abrechnungen für 2018 verschickt. Doch bevor man unklare Rechnungen begleicht, sollte man die Abrechnungspositionen von der Verbraucherzentrale Thüringen prüfen lassen.

Der Energieberater der Verbraucherzentrale überprüft zunächst die sachliche Richtigkeit der Abrechnung. Dies beinhaltet die Suche nach Abrechnungsfehlern und die Überprüfung der Plausibilität der einzelnen Kosten. Im Anschluss daran macht sich der Experte gemeinsam mit den Ratsuchenden auf die Suche nach Sparpotenzialen und Wegen, die Kosten mit einfachen Mitteln zu senken. Auch bei Fragen zur passenden Heiztechnik, zu sinnvollen bautechnischen Maßnahmen oder einer zukunftsfähigen Energieversorgung hilft die Verbraucherzentrale gerne weiter.

Eine vorherige telefonische Anmeldung für ein Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich und kann unter den Telefonnummern 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder 0361 – 555140 vorgenommen werden. In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung für Eisenach ist auch möglich unter 03691 670800.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

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