Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Sachsen und Thüringen

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Sachsen und Thüringen wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 02. Mai 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in Thüringen, dem Erzgebirgskreis, dem Vogtlandkreis, dem Landkreis Zwickau und der Stadt Chemnitz (Sachsen). Zusätzlich stehen bei 8 weiteren Kontaktstellen in Thüringen und dem westlichen Sachsen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 info.kraftst@zoll.de gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.

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