Zum Equal Pay Day – Zahlen aus Thüringen

Am 10. März 2021 ist Equal Pay Day! Dieser Aktionstag macht auf den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttoverdienst von Frauen und Männern, auch Gender Pay Gap genannt, aufmerksam. Der Equal Pay Day markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch schlechtere Zugangschancen von Frauen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag in Deutschland im Jahr 2020 bei durchschnittlich 18 Prozent. In Thüringen lag der unbereinigte Verdienstunterschied deutlich unter dem Bundesdurchschnitt: Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Thüringer Frauen 16,78 Euro, der von Thüringer Männern 17,69 Euro. Daraus ergab sich ein unbereinigter Gender Pay Gap von 5 Prozent für Thüringen.

Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland ein Wert von 5,9 Prozent und für Thüringen ein Wert von 5,7 Prozent. Damit verdienten Frauen in Thüringen – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 5,7 Prozent weniger als Männer.

Bitte beachten:
Entsprechend der Vorgabe von EUROSTAT wird der Gender Pay Gap im Rahmen der vorliegenden Berechnung als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer und der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer definiert. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigtem Gender Pay Gap unterschieden. Basis für die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung ohne Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und “Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ (WZ, 2008) sowie ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten. Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren (zuletzt 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse für die Jahre zwischen den Verdienststrukturerhebungen werden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben zum bereinigten Gender Pay Gap in den Fortschätzungsjahren werden daher ohne Nachkommastelle ausgewiesen. Die Angaben für die Jahre 2015 bis 2019 zum Gender Pay Gap wurden revidiert.

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