Zum Gedenktag der Sternenkinder

Totgeburtenquote steigt in Thüringen

Jährlich am 15. Oktober findet der „Tag der Sternenkinder“ statt, an welchem allen Kindern gedacht wird, welche während der Schwangerschaft oder während der Geburt sterben. Seinen Ursprung hat der Gedenktag in den USA und Kanada, wo er als „Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day“ bekannt ist.

Anlässlich dieses Gedenktages teilt das Thüringer Landesamt für Statistik mit, dass es in Thüringen im Jahr 2022 insgesamt 70 totgeborene Kinder gab. Das waren 5 Totgeburten weniger als im Jahr 2021, aber 21 Totgeburten mehr als 2015. Damit stieg die relative Zahl der Totgeburten je 1000 Lebendgeborene (Totgeburtenquote) in Thüringen von 2,7 im Jahr 2015 auf 5,0 im Jahr 2022. Diese Entwicklung bei der Zahl der Totgeborenen deckt sich mit den Beobachtungen für ganz Deutschland. Hier hat sich die Totgeburtenquote von 3,8 im Jahr 2015 auf 4,4 im Jahr 2022 erhöht.

In den Jahren 1991 bis 2022 unterlag die Zahl der Totgeborenen als auch die Totgeburtenquote einer schwankenden Entwicklung. Die meisten Totgeburten gab es im Jahr 2002 mit 84 totgeborenen Kindern. Der niedrigste Wert wurde im Jahr 1993 mit 44 Totgeburten erfasst. Da diese Zahl jedoch immer auch von der Gesamtgeburtenzahl eines Jahres abhängig ist, gibt die Totgeburtenquote ein besseres Bild über die tatsächliche Entwicklung ab. Hierbei lag in den vergangenen 3 Jahrzehnten die höchste Quote im Jahr 1995 mit 5,1 totgeborenen Kindern auf 1.000 lebendgeborene Kinder. Im Jahr 2015 war die Quote mit 2,7 am niedrigsten. Legt man über alle betrachteten Jahre mit Hilfe durchschnittlicher Werte eine Trendlinie, so ist erkennbar, dass die Totgeburtenquote seit Anfang der 1990er-Jahre bis zum Jahr 2010 sank und seit dem Jahr 2010 ansteigend ist.

© Thüringer Landesamt für Statistik

Methodischer Hinweis: Die Zahl der Totgeburten hängt von der jeweils geltenden rechtlichen Definition der Totgeburt ab. Als totgeboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich keines der folgenden Merkmale des Lebens außerhalb des Mutterleibs gezeigt hat: Herzschlag oder pulsierende Nabelschnur oder Einsetzung der natürlichen Lungenatmung. Totgeborene wurden vor 1994 statistisch als solche erfasst, wenn das Geburtsgewicht bei mindestens 1.000 Gramm lag, ab 1994 wurde dieser Grenzwert zu 500 Gramm geändert und seit 2018 muss ein Grenzwert von mindestens 500 Gramm oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht sein. Diese Regeln gelten nicht bei Mehrlingsgeburten.

Anzeige