Zum Internationalen Kindertag

Mehr minderjährige Kinder in Thüringen

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, lebten nach vorläufigen Ergebnissen des Mikrozensus 2023 in Thüringen 290 Tausend Familien(1) mit 451 Tausend Kindern.

Darunter waren 333 Tausend Kinder unter 18 Jahren, die in 209 Tausend Thüringer Familien lebten. Damit ist die Zahl der minderjährigen Kinder gegenüber 2013 von 292 Tausend mit einem Plus von 13,9 Prozent stärker gestiegen als die Zahl der Familien mit minderjährigen Kindern (+10 Tausend Familien bzw. +5,0 Prozent). Die durchschnittliche Kinderzahl in Thüringer Familien nahm somit innerhalb von 10 Jahren von 1,5 auf 1,6 minderjährige Kinder je Familie zu. Dennoch liegt Thüringen damit 2023 unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1,7 minderjährigen Kindern je Familie.

© Thüringer Landesamt für Statistik

Über die Hälfte der 333 Tausend Kinder unter 18 Jahren (57,6 Prozent) wohnte 2023 bei verheirateten Eltern, 21,2 Prozent bei Eltern in Lebensgemeinschaften und 21,3 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil.

2023 hatten 17,3 Prozent der minderjährigen Kinder in Thüringen einen Migrationshintergrund. Damit liegt Thüringen deutlich unter dem deutschlandweiten Anteil von 42,5 Prozent. Werden alle mit ihren Eltern zusammenwohnenden Kinder unabhängig von ihrem Alter betrachtet, lebten von den insgesamt 451 Tausend Töchtern und Söhnen 36,6 Prozent ohne Bruder oder Schwester im Haushalt. 43,2 Prozent wohnten mit 1 Geschwisterkind und 20,2 Prozent mit 2 oder mehr Geschwisterkindern zusammen. Damit nahm der Anteil der Einzelkinder in Thüringen gegenüber 2013 zwar um 7,9 Prozentpunkte ab, lag aber trotzdem noch über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 29,8 Prozent.

© Thüringer Landesamt für Statistik

1) Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.

Bitte beachten:
Die Daten liefert der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. Die oben genannten Werte beziehen sich 2013 auf die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz in Privathaushalten und 2023 auf die Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten (jeweils Jahresdurchschnitt).

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