Zum Internationalen Tag der Migranten

Zahl der Schutzsuchenden durch Ukrainekrieg 2022 in Thüringen stark gestiegen

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember mitteilt, lebten gemäß Ausländerzentralregister (AZR)(1) am 31. Dezember 2022 in Thüringen 165.840 Ausländerinnen und Ausländer, darunter waren 66 165 Schutzsuchende(2). Dies entsprach einem Anteil von 39,9 Prozent. Damit ist die Zahl der Schutzsuchenden in Thüringen gegenüber dem Vorjahr um 30.965 Personen bzw. 88,0 Prozent gestiegen. Mit 41,3 Prozent hatten die meisten der am 31. Dezember 2022 in Thüringen wohnenden Schutzsuchenden die ukrainische Staatsbürgerschaft. Mehr als ein Drittel der Schutzsuchenden kam aus den Bürgerkriegsländern Syrien (20,6 Prozent), Afghanistan (11,3 Prozent) und Irak (5,7 Prozent).

Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden war 2022, wie in den vergangenen Jahren, männlichen Geschlechts. Der Anteil der männlichen Schutzsuchenden ist jedoch gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,3 Prozentpunkte auf 52,5 Prozent gesunken. Dies ist vor allem auf die hohe Zahl weiblicher Schutzsuchender aus der Ukraine zurückzuführen, da mehr als die Hälfte der weiblichen Schutzsuchenden die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen.

Der Anteil der Schutzsuchenden an der Bevölkerung(3) in Thüringen lag im Jahr 2022 bei 3,1 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent). Unter den Thüringer Kreisen verzeichneten die kreisfreien Städte die höchsten Anteile Schutzsuchender. So lag der Anteil in der Stadt Gera bei 5,9 Prozent, gefolgt von den
kreisfreien Städten Suhl (4,9 Prozent) und Erfurt (4,5 Prozent). Die geringsten Anteile Schutzsuchender hatten der Saale-Holzland-Kreis mit 1,6 Prozent sowie die Landkreise Greiz (1,7 Prozent) und
Schmalkalden-Meiningen (2,2 Prozent).

© Thüringer Landesamt für Statistik

Im Jahr 2022 wiesen von den insgesamt 66 165 Schutzsuchenden 28,8 Prozent einen offenen Schutzstatus(4) auf. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr um 12,6 Prozentpunkte gestiegen. Einen anerkannten, unbefristeten Schutzstatus hatten 5,6 Prozent der Schutzsuchenden. Bei 58,0 Prozent war der anerkannte Schutzstatus befristet. Diese Anteile sind gegenüber 2021 um 3,7 bzw. um 3,2 Prozentpunkte gesunken. 7,6 Prozent der Schutzsuchenden hatten 2022 einen abgelehnten Schutzstatus. Im Vorjahr war dies noch bei 13,3 Prozent der Schutzsuchenden der Fall. Die Schutzquote(5) stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozentpunkte auf 89,4 Prozent.

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2022 waren 56,0 Prozent der Schutzsuchenden ledig und 28,3 Prozent waren verheiratet bzw. befanden sich in einer Lebenspartnerschaft. Das Durchschnittsalter der Schutzsuchenden ist 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Jahre auf 29,3 Jahre gestiegen. Wie bereits in den Vorjahren war im Jahr 2022 fast ein Drittel der Schutzsuchenden minderjährig (2022: 32,2 Prozent).

© Thüringer Landesamt für Statistik

1) Die Statistik über Schutzsuchende basiert auf den administrativen Daten des Ausländerzentralregisters (AZR).
2) Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem aufenthaltsrechtlichem Status im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind.
3) Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011
4) Schutzsuchende werden in der ausländischen Bevölkerung anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Die Grundgesamtheit umfasst 3 Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer getrennt betrachtet werden sollten:

• Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.
• Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.
• Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.

5) Die Schutzquote bezieht die jeweilige Zahl der anerkannten Schutzsuchenden auf die Summe der Schutzsuchenden ohne Berücksichtigung jener mit offenem Schutzstatus (anerkannte plus abgelehnte Antragsteller).

© Thüringer Landesamt für Statistik

Bitte beachten:
Alle Zahlen des AZR wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet werden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten.
Ausländerinnen und Ausländer, die im Zuge des Familiennachzuges zu einem Schutzsuchenden nach Deutschland kommen, erhalten in der Regel einen Aufenthaltstitel aus dem familiären Bereich des Aufenthaltsgesetzes und zählen damit nicht zu den Schutzsuchenden.

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