Zum Internationalen Tag der Migranten: Zahl der Schutzsuchenden in Thüringen 2020 um 4,4 Prozent gestiegen

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember mitteilt, lebten gemäß Ausländerzentralregister (AZR)(1) am 31.12.2020 in Thüringen 117.130 Ausländerinnen und Ausländer, darunter waren 34.220 Schutzsuchende(2). Dies entsprach einem Anteil von 29,2 Prozent. Damit ist die Zahl der Schutzsuchenden in Thüringen nach einem leichten Rückgang 2019 (-0,7 Prozent bzw. -235 Personen) im Jahr 2020 um 4,4 Prozent bzw. 1.440 Personen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Der Anteil der Schutzsuchenden an der Bevölkerung(3) in Thüringen lag im Jahr 2020 bei 1,6 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Die im Jahr 2020 noch kreisfreie Stadt Eisenach verzeichnete mit 3,7 Prozent den höchsten Anteil unter den Thüringer Kreisen, gefolgt von den kreisfreien Städten Gera (3,3 Prozent) und Erfurt (3,2 Prozent). Die geringsten Anteile Schutzsuchender hatten der Saale-HolzlandKreis mit 0,3 Prozent sowie die Landkreise Sömmerda und Greiz mit jeweils 0,7 Prozent. Fast zwei Drittel der Schutzsuchenden kamen 2020, wie bereits im Vorjahr, aus den 3 Bürgerkriegsländern Syrien (34,9 Prozent), Afghanistan (18,2 Prozent) und Irak (10,4 Prozent).

Im Jahr 2020 wiesen von den insgesamt 34 220 Schutzsuchenden 13,4 Prozent einen offenen Schutzstatus(4) auf. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte gesunken. Einen anerkannten, unbefristeten Schutzstatus hatten 7,2 Prozent der Schutzsuchenden. Bei 65,8 Prozent war der anerkannte Schutzstatus befristet. Diese Anteile sind gegenüber 2019 nur geringfügig um 0,3 bzw. um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. Bei 13,6 Prozent der Schutzsuchenden wurde der Schutzstatus 2020 abgelehnt. Im Vorjahr war dies noch bei 12,0 Prozent der Schutzsuchenden der Fall. Die Schutzquote(5) sank 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte auf 84,3 Prozent.

Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden war in den vergangenen Jahren männlichen Geschlechts. Ihr Anteil blieb 2020 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 62,1 Prozent. 2020 waren wie bereits im Vorjahr 60,3 Prozent der Schutzsuchenden ledig und 30,4 Prozent verheiratet (2019: 30,5 Prozent). Das Durchschnittsalter der Schutzsuchenden ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Jahre auf 27,4 Jahre gestiegen. Wie bereits im Vorjahr waren im Jahr 2020 fast ein Drittel der Schutzsuchenden minderjährig (2020: 30,8 Prozent und 2019: 30,9 Prozent).

1) Die Statistik über Schutzsuchende basiert auf den administrativen Daten des Ausländerzentralregisters (AZR).

2) Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem aufenthaltsrechtlichem Status im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind.

3) Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011

4) Schutzsuchende werden in der ausländischen Bevölkerung anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Die Grundgesamtheit umfasst 3 Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer getrennt betrachtet werden sollten:
• Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.
• Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.
• Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.

5) Die Schutzquote bezieht die jeweilige Zahl der anerkannten Schutzsuchenden auf die Summe der Schutzsuchenden ohne Berücksichtigung jener mit offenem Schutzstatus (anerkannte plus abgelehnte Antragsteller).

Bitte beachten:
Alle Zahlen des AZR wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet werden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten. Ausländerinnen und Ausländer, die im Zuge des Familiennachzuges zu einem Schutzsuchenden nach Deutschland kommen, erhalten in der Regel einen Aufenthaltstitel aus dem familiären Bereich des Aufenthaltsgesetzes und zählen damit nicht zu den Schutzsuchenden.

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