Zum Muttertag
Mehr Mütter mit minderjährigen Kindern in Thüringen
In Thüringen lebten 2022 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 273 Tausend Mütter sowie insgesamt 441 Tausend Kinder in Familienhaushalten(1). Die Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 zeigen, dass die Zahl der Mütter gegenüber 2012 um 6,6 Prozent zurückging und die der Kinder um 1,2 Prozent leicht zunahm. Werden jedoch nur die Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt betrachtet, zeigt sich ein anderes Bild: Die Zahl dieser Mütter stieg im selben Zeitraum um 9 Tausend auf 202 Tausend Frauen und damit um 4,6 Prozent. Die Zahl der minderjährigen Kinder erhöhte sich von 2012 bis 2022 sogar um 41 Tausend bzw. 14,2 Prozent und betrug 2022 somit 330 Tausend.
Von den Müttern, die 2022 mit minderjährigen Kindern zusammenwohnten, lebte der größte Teil (77,0 Prozent) mit Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin zusammen. Etwa ein Viertel (23,0 Prozent) der genannten Mütter waren, wie auch schon 2012, alleinerziehend. Von den insgesamt 273 Tausend Müttern lebten im vergangenen Jahr 56,0 Prozent mit 1 Kind, 35,4 Prozent mit 2 Kindern und 8,6 Prozent mit 3 und mehr Kindern in einem Haushalt zusammen. Damit ging der Anteil der Mütter mit nur 1 Kind im Haushalt gegenüber 2012 um 7,9 Prozentpunkte zurück, während die Anteile der Mütter mit 2 Kindern bzw. 3 und mehr Kindern um 5,5 bzw. 2,4 Prozentpunkte anstiegen.
Etwa zwei Drittel der 273 Tausend Mütter waren 2022 zwischen 30 und 49 Jahren alt. Weitere 16,6 Prozent waren zwischen 50 und 59 Jahren alt, 10,3 Prozent 60 Jahre und älter und 7,6 Prozent waren jünger als 30 Jahre. Gegenüber 2012 ging der Anteil der Mütter unter 30 Jahren stark zurück. Insgesamt 205 Tausend Mütter bzw. 75,0 Prozent galten 2022 als „realisierte Erwerbstätige“, d. h. sie standen aktiv im Berufsleben. Weitere 10 Tausend Mütter hatten einen festen Arbeitsplatz, waren aber wegen Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt. Von den aktiv erwerbstätigen Müttern galten 53,9 Prozent als Vollzeit- und 46,1 Prozent als Teilzeitbeschäftigte.
1) Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.
Bitte beachten:
Die Daten liefert der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Die Werte des Mikrozensus gelten jeweils für den Jahresdurchschnitt. Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen.