Zum Muttertag am 8. Mai 2022

Mehr Mütter mit minderjährigen Kindern in Thüringen

In Thüringen lebten 2021 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 266 Tausend Mütter sowie insgesamt 428 Tausend Kinder in Familienhaushalten (1). Die Erstergebnisse des Mikrozensus 2021 zeigen, dass die Zahl der Mütter gegenüber 2011 um 12,2 Prozent zurückging und die der Kinder um 3,8 Prozent gesunken ist. Werden jedoch nur die Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt betrachtet, zeigt sich ein anderes Bild (Tabelle 1 im Anhang). Die Zahl dieser Mütter stieg im selben Zeitraum um 2 Tausend auf 196 Tausend Frauen und damit um 1,0 Prozent. Die Zahl der minderjährigen Kinder erhöhte sich von 2011 bis 2021 sogar um 39 Tausend bzw. 13,8 Prozent und betrug 2021 somit 322 Tausend.

Von den Müttern, die 2021 mit minderjährigen Kindern zusammenwohnten, lebte der größte Teil (79,2 Prozent) mit dem Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin zusammen. Rund 21 Prozent der Mütter waren wie auch schon 2011 alleinerziehend.

Die Grafik im Anhang veranschaulicht, dass zwei Drittel der 266 Tausend Mütter zwischen 30 und 49 Jahren alt waren. Weitere 15,8 Prozent waren zwischen 50 und 59 Jahren alt, 10,4 Prozent 60 Jahre und älter und 7,2 Prozent waren jünger als 30 Jahre. Gegenüber 2011 erhöhte sich der Anteil der Mütter ab 60 Jahren und der Anteil der unter 30-Jährigen ging zurück.

Insgesamt 193 Tausend Mütter bzw. 72,7 Prozent galten 2021 als „realisierte Erwerbstätige“, d. h. sie standen aktiv im Berufsleben (Tabelle 2). Weitere 13 Tausend Frauen hatten einen festen Arbeitsplatz, waren aber wegen Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt. Von den aktiv erwerbstätigen Müttern galten 54,5 Prozent als Vollzeit- und 45,5 Prozent als Teilzeitbeschäftigte.

1) Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.

Bitte beachten:
Die Daten liefert der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. Die Werte des Mikrozensus gelten jeweils für den Jahresdurchschnitt.

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