Zur Unterstützung von Fischereibetrieben: Antragsfrist auf Förderung von Investitionen in der Aquakultur bis 31. August 2020 verlängert

Das TMIL kann Investitionen von Fischereibetrieben in Technik zur Verbesserung der Haltungsbedingungen finanziell aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Landesmitteln unterstützen. Fischereibetriebe haben deshalb in diesem Jahr die Möglichkeit, bis zum 31. August 2020 Anträge auf Förderung zu stellen.

Die Niederschlagsdefizite als Folge des Klimawandels führen dazu, dass den Aquakulturunternehmen in Thüringen trotz des Regens der letzten Wochen immer weniger Wasser zur Aufzucht von Fischen und damit auch für die Erzeugung von Speisefischen zur Verfügung steht. Um die Thüringer Fischereiunternehmen zu unterstützen, haben wir die Antragsfrist zur Investitionsförderung in diesem Jahr bis Ende August verlängert. Bis Ende 2023 stellen wir für die Förderung der Fischereiunternehmen insgesamt 5,3 Millionen Euro bereit, sagt Staatssekretär Torsten Weil beim Besuch eines Fischereibetriebs in Veilsdorf während der TMIL-Sommertour STADT.LAND.Zukunft.

Durch Investitionen in Technik und Ausrüstung wie Pumpen oder Belüftungssystemen für das Anlagenwasser lässt sich die Wasserqualität oder die Mehrfachnutzung von Wasser verbessern. So können die Unternehmen die Haltungsbedingungen in den Fischzuchtanlagen und Teichen verbessern sowie Fischverlusten vorbeugen.

Diese Investitionen kann das TMIL aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Landesmitteln unterstützen. Die Unternehmen haben deshalb in diesem Jahr die Möglichkeit, bis zum 31. August 2020 Anträge auf Förderung nach Nr. 4.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur, Binnenfischerei und Fischwirtschaft in Thüringen (RiLi EMFF) vom 22. Februar 2017 (ThürStAnz. 2017, S 397) i. d. j. g. F. beim Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung zu stellen.

Hintergrund: Aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds stehen Thüringen bis Ende 2023 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung. Diese werden mit ca. 1,3 Mio. Euro Landesmitteln kofinanziert. Davon werden jährlich ca. 650.000 Euro Fördermittel an Unternehmen des Fischereisektors für Investitionen in Aquakulturanlagen und zur Verbesserung der Verarbeitung von Aquakulturerzeugnissen sowie als Ausgleich für erbrachte Umweltleistungen ausgereicht.

Anzeige
Anzeige