Passpflicht in Transitstaaten

Das Landratsamt Wartburgkreis informiert darüber, dass nach Auskunft des Auswärtigen Amtes von der deutschen Botschaft Belgrad berichtet wird, dass in jüngster Zeit vermehrt deutsche Reisende auf dem Landweg mit Ziel Griechenland oder Türkei ihrer Passpflicht bei der Durchreise durch Serbien und Montenegro, Bulgarien und Mazedonien nicht nachkommen, da sie lediglich den für Griechenland und der Türkei ausreichenden Bundespersonalausweis mitführten.

Zahlreichen Reisenden ist offensichtlich nicht bekannt, dass für deutsche Staatsangehörige in Serbien und Montenegro, Bulgarien und Mazedonien weiterhin Passpflicht besteht. Für Kinder muss ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild oder ein Kinderreisepass mitgeführt werden, da die Eintragung von Kindern unter 16 Jahren in den Reisepass der Eltern in einzelnen Ländern Südosteuropas nicht als ausreichend anerkannt wird. Entsprechend hoch ist die Zahl der Personen, die lediglich mit dem Bundespersonalausweis die Reise antreten und erst an der kroatisch-serbischen bzw. ungarisch-serbischen Grenze ihres Irrtums bewusst werden.

Die serbischen Grenzbehörden stellen, entgegen früherer Praxis, in derartigen Fällen neuerdings großzügige Passierscheine (turisticka propusnica) zur Ein- bzw. Durchreise gegen eine Gebühr von 50 € aus. Die bulgarischen und mazedonischen Grenzbehörden halten hingegen streng an der Passpflicht fest. Dies führt dazu, dass Transittouristen zunächst bei der Einreise die serbische Gebühr entrichten, sodann bis zur bulgarischen bzw. mazedonischen Grenze weiterfahren, dort abgewiesen werden und gezwungen sind, nach Belgrad zurückzukehren, um bei der deutschen Botschaft die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses zu beantragen.
Häufig geschieht dies kurz vor bzw. am Wochenende, sodass die vorgeschriebene Zustimmung der Innenbehörden nicht sofort eingeholt werden kann und ggf. ein mehrtägiger Aufenthalt in Belgrad erforderlich wird.

Bürger mit Reisezielen in diese Transitstaaten werden gebeten, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Passbehörden oder in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Staaten auf der (unverbindlichen) Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswäertiges-amt.de) bzw. auf den Webseiten der Auslandsvertretungen des jeweiligen Transit- bzw. Ziellandes in Deutschland zu informieren, um hier eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.

Anzeige
Anzeige