Schärfere Flugsicherheitsbestimmungen für das Handgepäck
Die Sicherheitsbestimmungen für den Flugverkehr sind auf Anweisung von Bundesinnenminister Otto Schily jetzt weiter verschärft worden. Danach gilt für Gegenstände, die als Waffe dienen könnten, ab sofort ein Verbot, diese im Handgepäck mitzuführen. Messer jeder Art, und zwar unabhängig von der Länge der Klinge, Scheren, Nagelfeilen oder spitze Gegenstände sind vor dem Abflug im Reisegepäck zu verstauen. Diese Regelung dient sowohl der Sicherheit als auch der Klarheit für die Fluggäste.
Die Passagiere können durch die Beachtung dieser Regelung schon bei der Gepäckaufgabe zur reibungslosen Abfertigung beitragen. Dies liegt auch in ihrem Interesse, da damit Abfertigung und Sicherheitskontrollen beschleunigt werden. Diesem Ziel dient es auch, wenn Trolleys, Bordcases sowie größere Taschen generell als Reisegepäck am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft aufgegeben werden und nicht erst der Versuch gemacht wird, sie als Handgepäck in die Kabine mitzunehmen. Generell sollte sich jeder Fluggast bei der Mitnahme von Handgepäck auf die unbedingt erforderliche Hand- oder Aktentasche oder Ähnliches beschränken.